EU-Verfassung ermöglicht Todesstrafe und Tötung durch Militär und Sicherheitsorgane, wie auch Hinrichtungen bei ‹Aufstand›, ‹Aufruhr›, Demonstration und Unruhen

Billy Meinerseits denke ich, dass all die Machtgierigen der EU-Diktatur sehr wohl wissen, dass sich Teile der Bevölkerungen der ihr angehörenden Staaten nicht ewig an der Nase herumführen lassen und sich früher oder später gegen die Diktatur zu wehren beginnen werden. So haben die EU-DiktaturMächtigen – so denke ich – brüllende und feige Angst, dass es ihnen durch Aufstände und Unruhen an den Kragen geht, wie du das am 5. April, zwar nicht in dieser, doch in anderer Weise angesprochen hast. Und der Hammer dessen, dass von der EU-Diktatur die Todesstrafe wieder eingeführt wurde, ist der, dass die EU-Diktatur-Parlamentsbande, die über Gesetze und Verordnungen abzustimmen hat, in der Regel nicht einmal weiss, was die EU-Diktatur-Oberdiktatoren eigentlich zur Abstimmung bringen. Dazu habe ich folgendes im Internetz gefunden:

Eingestellt von honigmann am 11.04.09 in Politik

Was viele nicht wissen, und am meisten die Abgeordneten in den Parlamenten der EU-Staaten, weil sie den Text laut eigenen Aussagen nie im Detail gelesen haben (wir haben doch keine Zeit Gesetze zu lesen über die wir abstimmen, wir verlassen uns da auf eine Zusammenfassung der Regierungsexperten) ist, dass mit dem Lissabon-Vertrag unter gewissen Umständen die Todesstrafe vollstreckt werden kann.

Professor Schachtschneider weist darauf hin, dass im Lissabon-Vertrag unter anderem auch die Todesstrafe wieder eingeführt werden kann, was jeder EU-Bürger wissen sollte. Das steht wohl nicht ausdrücklich im Vertragstext, sondern versteckt in einer Fussnote die aussagt: «… ausser im Falle eines Krieges, Aufstand oder Aufruhr» dann ist die Todesstrafe möglich.

Schachtschneider weist darauf hin, dass diese Tatsache skandalös ist, denn sie haben diese Möglichkeit in einer Fussnote einer Fussnote eingebaut, und man muss es schon genau lesen und ein Experte sein um das richtig zu interpretieren.