Neutralität

Durch das Abschliessen eines solchen Vertragswerkes würde die Schweiz folglich nicht nur die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit und somit ihre Neutralität zumindest faktisch langfristig verlieren, sondern auch die Souveränität und die Volksrechte und also die Demokratie beinahe vollständig einbüssen und aufgeben. Auch sogenannte Assoziierungsabkommen gehen in eine ähnliche Richtung, mit denen Staaten an andere Staaten oder Staatenbündnisse gebunden werden sollen, wie solche Verträge z.B. zwischen der Europäischen Union und der Türkei bestehen oder zwischen der Europäischen Union und Moldawien, der Ukraine und gar mit Georgien, das sich nicht einmal auf dem europäischen Kontinent befindet, im Juni 2014 seitens der diktatorischen EU machtgierig und grössenwahnsinnig vereinbart und abgeschlossen wurden.

Zu einer wirklichen Neutralität gehört bekanntlich nicht nur das unparteiische Verhalten und der Nicht einmischungsgrundsatz gegenüber Drittstaaten, weder in militärischer, politischer, geheimdienstlicher, wirtschaftlicher, finanzieller, ideologischer oder medienwirksamer Art und Weise, selbst wenn Drittstaaten sich in kriegerischen Umständen gegenüber anderen Staaten oder den eigenen Bürgern befinden. Auch die wirtschaftliche und finanzielle Neutralität gegenüber Drittstaaten ist für eine effective Neutralität von entscheidender Bedeutung. Eine wirtschaftliche und finanzielle Neutralität bedingt, dass keinem Drittstaat oder Staatenbund Waffen, Munition, Maschinen, Fahrzeuge, elektronische oder sonstige technische Geräte oder Einrichtungen usw. verkauft werden dürfen, die für kriegerische Handlungen usw. eingesetzt werden könnten. Auch das Liefern von Energieressourcen oder die finanzielle Unterstützung sind untersagt, wenn diese eindeutig für kriegerische oder terroristische Aktivitäten verwendet werden. Ein neutraler Staat hat sich gegenüber anderen Staaten stets neutral zu verhalten, was auch bedeutet, dass er sich gegenüber anderen Staaten in unvernünftiger Form weder angeblich wohlwollend noch ablehnend verhält, und also weder einen neuen Staat von sich aus anerkennt noch sich an wirtschaftlichen, finanziellen oder politischen Sanktionen gegenüber einem anderen Staat beteiligt. Auch das kindische und unreife Absagen oder Nichteinhalten von Staatsbesuchen in Drittstaaten gehört in die gleiche nichtneutrale Kategorie.