Neutralität

Dem Hohen Vertreter ist auch der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) unterstellt, der nach Art. 27 Abs. 3 EU-Vertrag geschaffen wurde. Der EAD baut auf den bisherigen Delegationen der Europäischen Kommission auf und umfasst zudem Beamte aus dem EU-Ratssekretariat und aus den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten. Auf Vorschlag des Hohen Vertreters kann der Rat zudem nach Art. 33 EU-Vertrag für bestimmte Aufgaben und Handlungsfelder Sonderbeauftragte ernennen. Zurzeit sind dies elf Personen mit jeweils regionalen Einsatzgebieten auf dem Balkan, im Nahen und Mittleren Osten sowie in Ostafrika.

Ein spezielles unterstützendes Gremium ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (Art. 38 EUV). Es setzt sich aus hochrangigen Beamten der nationalen Aussenministerien zusammen und kann Stellungnahmen zur internationalen Lage abgeben. Ausserdem überwacht es zusammen mit dem Hohen Vertreter die Durchführung der GASP-Politiken und kann mit der Leitung von Operationen zur Krisenbewältigung beauftragt werden.

Das Europäische Parlament hat dagegen im Bereich der GASP nur geringe Mitspracherechte. Nach Art. 36 EU-Vertrag muss der Hohe Vertreter ihm regelmässig Bericht erstatten und bei seiner Tätigkeit die Auffassungen des Parlaments ‹gebührend berücksichtigen›. Ausserdem kann das Parlament Anfragen und Empfehlungen an den Rat richten und führt zweimal jährlich eine Aussprache zu den Fortschritten der GASP durch. Auch der Gerichtshof der Europäischen Union ist nach Art. 275 AEU-Vertrag für die GASP nicht zuständig. Er kann lediglich überwachen, dass die Organe ihre Kompetenzen nicht überschreiten, und sich mit Klagen wegen im Bereich der GASP gefassten restriktiven Massnahmen gegen Einzelpersonen befassen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Fall Kadi, in dem sich der Gerichtshof mit einer im Rahmen der GASP erstellten Terroristenliste auseinandersetzte. Zuständiger Ausschuss des Europäischen Parlaments ist der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, Gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik.