Neutralität

Insgesamt haben sich also die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Bereich der Aussen- und Sicherheitspolitik sehr starke Mitwirkungsrechte vorbehalten. Die Zusammenarbeit in der GASP erfolgt intergouvernemental; aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips behält letztlich jeder Mitgliedstaat die volle Kontrolle über die Entwicklung der GASP. Im Gegenzug haben die Mitgliedstaaten nach Art. 31 Abs. 1 EU-Vertrag die GASP aktiv und vorbehaltslos zu unterstützen. Sie müssen untereinander solidarisch zusammenarbeiten und sich jeglicher Handlungen enthalten, die die Effizienz der GASP beeinträchtigen könnte.

Bei der Durchführung der GASP nimmt der Hohe Vertreter der EU für Aussen- und Sicherheitspolitik eine Schlüsselrolle ein, der die EU auch gegenüber Drittstaaten und internationalen Organisationen vertritt (Art. 27 EU-Vertrag). Der Hohe Vertreter, umgangssprachlich auch als EU-Aussenminister bezeichnet, ist zugleich Vorsitzender des Aussenministerrates und Vizepräsident der Europäischen Kommission; er vereint dadurch die aussenpolitischen Kompetenzen beider Organe. Allerdings ist noch unklar, wie die genaue Aufgabenverteilung zwischen dem Hohen Vertreter und dem Präsidenten des Europäischen Rates gestaltet werden wird, denn auch dieser nimmt nach Art. 15, EU-Vertrag ‹auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft, unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters […], die Aussenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik wahr.› Beide Ämter wurden in ihrer heutigen Form erst mit dem Vertrag von Lissabon 2009 geschaffen; sie werden derzeit von Catherine Ashton und Herman Van Rompuy ausgeübt.