Die Frage nach einer Gesellschaft ohne Todesstrafe, ...

... aufgeworfen durch den Fall Hakamada

Asahi Shinbun, 6. Mai, 2014 (Leitartikel der Morgensonne-Zeitung, Japan, 6. Mai 2014)

Der japanische Staat bestraft Verbrecher mit der Todesstrafe.
Um was für eine schwerwiegende Angelegenheit es sich dabei handelt, wurde der Welt mit der Entscheidung zur Wiederaufnahme des Verfahrens um den zum Tode verurteilten Iwao Hakamada am Gerichtshof Shizuoka erneut vor Augen geführt.
Hätte man die Todesstrafe vollzogen, hätte man einen unwiderruflichen Fehler begangen.
Hakamada, der nach 48 Jahren aus der Haft entlassen wurde, hat psychische Schäden davongetragen. Diese Schäden lassen die unbarmherzige Zeit, die er mit dem Warten auf die Todesstrafe verbracht hat, erahnen.

  • Fehlurteile lassen sich nicht vermeiden.

Es sind fünf Jahre vergangen, seitdem das Schöffensystem eingeführt wurde, durch das zum Gericht geladene Bürger über die Entscheidung für bzw. gegen die Todesstrafe urteilen. Laut einer Meinungsforschung der Regierung sind jedoch über 80% der japanischen Bevölkerung für den Erhalt der Todesstrafe. Allerdings lässt sich nicht behaupten, dass es im Volk ausreichend Diskurs um diese extreme Form der Bestrafung gibt.
Auf unverzeihliche Verbrechen, bei denen Menschen zu Tode kommen, muss man mit einer entsprechend strengen Bestrafung reagieren. Doch gibt es keine andere Möglichkeit abseits der jetzigen Todesstrafe? Diese Frage sollte sich wohl für jeden Einzelnen stellen, der in einer Gesellschaft mit praktizierter Todesstrafe lebt.
Ein Blick in die Vergangenheit offenbart, dass es sich bei Hakamada nicht um einen Einzelfall handelt. In den1980er Jahren wurden ein gewisser Sakae Menda und drei weitere zum Tode Verurteilte in Folge der Wiederaufnahme des Verfahrens freigesprochen. Allein nach 2010 wurden unter anderem in Verbindung mit dem Ashikaga-Vorfall vier zu lebenslänglicher Haft verurteilte Personen nach erneuter Überprüfung für unschuldig befunden.
Dabei ist es nicht einfach so, dass sich die Urteile damit erklären lassen, dass die ursprünglichen Ermittlungen unzuverlässig waren. Bei einem Vorfall vor erst zwei Jahren, bei dem es um Verbrechen ging, die per Computer-Fernsteuerung begangen wurden, haben zwei von vier mutmasslichen Tätern ein Geständnis abgelegt, obwohl sie unschuldig waren.
Sicherlich gibt es Menschen, die es für unvorstellbar halten, eine Tat zu gestehen, die man nicht begangen hat. Wenn man jedoch erst einmal festgenommen wurde und Tag für Tag verhört wird, ändern sich die Dinge. Es gibt reale Fälle, in denen sich die Festgenommenen den Anweisungen und der Erpressung von Polizisten beugen und schliesslich ein erfundenes Geständnis verfassen.
Sowohl diejenigen, die von Menschen verursachte Vergehen anklagen, als auch diejenigen, die diese richten – sie alle sind Menschen. Wir müssen über das Thema Todesstrafe nachdenken und dabei stets davon ausgehen, dass Fehlurteile menschlich sind und vorkommen können.

  • Mehr als nur ‹Vergeltung›

Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde die Abschaffung der Todesstrafe in Industrienationen, besonders in Europa, vorangetrieben. Nur einige Bundesstaaten der USA sowie Japan halten an der Vollstreckung der Todesstrafe fest. Süd-Korea und Russland haben den Vollzug seit den 1990er Jahren beendet und die Todesstrafe praktisch eingestellt.