Auszüge aus dem offiziellen 582. Kontaktgespräch vom 1. März 2014

In bezug auf die demokratische Volksbestimmung ist bei uns alles derart geregelt, dass alle Völker resp. deren Bevölkerungen informationstechnisch mit dem Zentrum der Weltregierung sowie mit der jeweiligen Volksobrigkeit verbunden sind, die einerseits selbst, wie aber auch aus Anträgen aus den Obrigkeiten der Völker oder einzelner Personen Anträge und Traktanden ausarbeitet und diese zur Beurteilung und Wahl aller Bevölkerungen stellt. Diesbezüglich werden alle Völker resp. deren Bevölkerungen aufgefordert, drei Stunden vor einer Abstimmung resp. vor einem Wahlgang, wie du jeweils sagst, für eine bestimmte Zeit an den entsprechenden Geräten für einen Wahlgang oder deren mehrere anwesend zu sein, die überall öffentlich und in Wohnungen für Abstimmungsvorgänge angebracht sind. Die anfallende Sache, die zur Abstimmung gebracht wird, wird erst dann, eben nach drei Stunden, offiziell bekanntgegeben, wenn die Bevölkerungen bei den Wahlganggeräten gegenwärtig sind. Die Bekanntgabe des Abstimmungstraktandums – wobei stets nur ein einzelnes pro Mal behandelt wird – erfolgt in der Weise, dass sowohl alle Vorteile als auch alle Nachteile genannt und ausführlich erklärt werden. Erst danach, wenn alle Fakten des Positiven und Negativen genannt sind, beginnt die Zeit des Nachdenkens und Überdenkens des vorgetragenen Abstimmungstraktandums, wofür ein Zeitraum von rund 30 Minuten – nach eurem Zeitbegriff – festgesetzt wird, während dem die Menschen aller Bevölkerungen elektronisch ihre Meinung resp. ein Ja oder Nein kundgeben können, was natürlich automatisch registriert und aufgezählt wird. In dieser Weise ist es gegeben, dass keine Personenzusammenrottungen stattfinden können, um eine Massenbeeinflussung herbeizuführen, folglich alle abstimmenden Personen ihre eigene Meinung kundgeben müssen. In dieser Weise werden alle anfallenden Wahltraktanden jeder Art gehandhabt, und zwar auch in bezug auf eine Einsetzung von Personen in die Weltregierung und die Völkerobrigkeiten. Ausserdem muss noch gesagt sein, dass die Weltregierung und die Obrigkeiten nicht mehr und nicht weniger als nur demokratische Volksvertreter sind. Diese üben nur die Oberaufsicht aus in bezug auf die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen sowie der Beschlüsse der Völkerschaften, zusammen mit ihnen entsprechend zugeordneten Ordnungskräften, wobei sie jedoch keinerlei Selbstbestimmungsgewalt haben, weil die Bestimmung aller Belange und Dinge einzig in der Macht der planetaren oder volksmässigen Bevölkerung liegt. Die Weltregierung und die Völkerobrigkeiten dürfen also niemals anders handeln, als dies durch die planetare oder volksmässige Bevölkerung bestimmt wird.