Leserfrage

In diesem Fall sind also der bewusste Verstand und die bewusste Vernunft nicht an der Entscheidung beteiligt, weil das Ganze dem innersten Wesen entspringt, das durch die schöpferisch-natürlichen Gesetze der Lebenserhaltung bestimmt wird. Weiter ist es gegeben, dass der Mensch durch seine Gedanken und Gefühle sowie durch seine Erfahrungen und durch deren Erleben instinktiv eine Abneigung oder eine instinktive Furcht oder durch eine instinktive Bejahung und Forderung usw. ein entsprechendes Verhalten entwickelt, wenn er eine bestimmte Erfahrung macht und diese erlebt. Dies geschieht besonders dann, wenn ihm etwas unwillkürlich erscheint und dies ohne sein eigenes bewusstes Zutun sofort auftritt, ehe er eine bewusste Überlegung einschalten kann.

Instinkt ist eine Regung, die vom Menschen nicht erst erlernt werden muss, denn alles Instinktive ist ihm von Natur aus vorgegeben, und zwar als Naturtrieb in Form einer inneren Grundlage als Antrieb zur Selbsterhaltung, ausgehend von den schöpferisch-natürlichen Gesetzen der Lebenserhaltung. Der Mensch verfügt dabei über ein bewusstes Bewusstsein und kann folgerichtig Gedanken und Gefühle hegen und pflegen sowie bewusst Handlungen und Taten ausführen. In dieser Weise jedoch ist der Instinkt anders geartet als der Ur-Instinkt, der schöpferisch-natürlich vorgegeben der eigentlichen Lebensentstehung vorgesetzt ist. Im Sinn der Selbsterhaltung ist der Instinkt im Zustand des aktuellen, effectiven Lebens ein natürlich gesteuerter Antrieb resp. ein Impuls einer natürlich gesteuerten unterbewussten Regung zu einer bestimmten Verhaltensweise, ohne dass dabei eine Befähigung einer bewussten Gedanken- und Gefühlsreaktion gegeben ist. In dieser Weise ist der Instinkt als ein innerer natürlicher Reflex und Trieb des Überlebens zu verstehen, wobei, wie erklärt, auch in dieser Weise die Instinktform ohne reflektierte Kontrolle abläuft.

Wird von menschlichen Instinkten gesprochen, dann ist zu verstehen, dass auch der Mensch Bedürfnisse und allerlei Regungen hat, die er sich nicht durch Lernen aneignete. Werden diese genauer in den Zusammenhängen der Entwicklung betrachtet, dann sind sie Weiterführungen und Weiterentwicklungen der frühen tierischen Instinkte, als der Mensch noch kein solcher, sondern noch ein vierbeiniges, behaartes Säugerwesen war. Diese Instinkte jedoch führen, wenn von Ausnahmen im Säuglingsalter abgesehen wird, normalerweise nicht zu Instinkthandlungen, die als starre Bewegungsabläufe bezeichnet werden können, denn tatsächlich entsprechen sie einem inneren Zustand der Bedürftigkeit. Diese Bedürftigkeit wird weitgehend mit Mitteln befriedigt, die im Zusammenhang mit dem Lernen gestaltend genutzt werden. Die von Instinkten vorgegebene Ordnung des Menschen in bezug auf Lernvorgänge wechselt letztlich zu einer gesellschaftlich bestimmten Ordnung, folglich diesbezüglich nicht mehr von einem Instinkthandeln gesprochen werden kann, mit der Ausnahme, wenn die Gesellschaftsordnung resp. Teile von ihr nur reflexmässig befolgt werden. Der Mensch hat sich nicht an eine vorgegebene Natur anzupassen, sondern er hat zu lernen, dass er sich in eine kulturell gestaltete Umwelt einzufügen und diese rundum weiterzuentwickeln hat, denn er ist in jeder Beziehung ein evolutionsfähiges Lebewesen. Als solches ist er von Grund auf der Natur angepasst und damit auch mit Instinkten versehen, die er jedoch in der Weise nutzen muss, dass er sich ihnen einordnet und daraus auch lernt, um sein Bewusstsein zu schulen und dadurch wissend und weise zu werden und eben bewusstseinsmässig zu evolutionieren.