Leserfrage 'Verleumder'

Leserfrage
1976 fragest Du Semjase nach dem vorherigen Leben von …, worauf sie eine ausführliche Antwort gab. Jetzt interessiert mich, welche Person … in seinem früheren Leben war. So wie er Dich seit zwei Jahrzehnten mit Verleumdungen in seinem blöden Journal beharkt und seit Jahren durch verleumderische Veröffentlichungen auch im Internet angreift und blosszustellen versucht, kann wohl auch seine frühere Person von Schlechtigkeit geprägt gewesen sein.
E. Meierhofer, Schweiz

Antwort
Leider hat es mehrere Monate gedauert, ehe Ptaah aus der Ebene Arahat Athersata eine Antwort erhalten und sie mir am 7. April weitergegeben hat. So will ich Deine Frage mit einem entsprechenden Auszug aus dem Kontaktgespräch beantworten.
Billy

Auszug aus dem offiziellen 538. Kontaktgespräch vom Samstag, den 7. April 2012
Billy … Jetzt aber eine Frage zum Verleumder … in …, der mich seit weit über 20 Jahren überall in der Welt öffentlich in einem idiotisch blöden Journal sowie im Fernsehen und seit Jahren auch im Internet verleumdet und mich als Lügner, Betrüger, Scharlatan und Schwindler beschimpft, auch im miesen Zusammenhang mit meiner Exfrau sowie mit einem meiner Söhne. Du hast mir auf eine Frage meinerseits vor geraumer Zeit versprochen, dass du dich bemühen werdest – wie schon deine Tochter Semjase in einem anderen Fall –, über die Ebene Arahat Athersata herauszufinden, welche Persönlichkeit er in seinem früheren Leben besessen habe und was er gewesen sei usw.

Ptaah Darauf wollte ich noch zu sprechen kommen, doch da du nun diese Sache selbst ansprichst … Tatsächlich konnte durch die Arahat-Athersata-Ebene die frühere Persönlichkeit von … eruiert werden, und zwar existierte diese als …

Billy Den Namen des Verleumders werde ich nicht nennen, sondern durch drei Pünktchen ersetzen, wenn ich unser Gespräch abrufe und niederschreibe, denn du weisst ja, dass wir in der Schweiz in bezug auf Tatsachen und damit hinsichtlich der Wahrheit keine Namen von Personen offen nennen dürfen, weil diese sonst gerichtlich klagen können und in der Regel auch gewinnen. Leider sind wir Schweizer diesbezüglich geknechtet, was auch in keiner Weise einer wahren und direkten Demokratie entspricht, denn in einer solchen sollte es möglich sein, öffentlich die Wahrheit zu sagen und Kriminelle, Lügner, Betrüger, Schwindler, Verbrecher und Verleumder offen beim Namen und den richtigen Bezeichnungen nennen zu dürfen. Das aber dürfen nur die Verleumder und Kriminellen usw. selbst, wobei ihnen von den Gerichten noch geholfen und ihnen ein Recht der Klage zugesprochen wird, während jene, die ehrlich offen anprangern, gebüsst werden und ihnen das Recht der Meinungsfreiheit und Tatsachen- sowie Wahrheitsdarlegung aberkannt wird.