Leserfrage 'Demokratie'
Bei einer wahren Demokratie hat allein das gesamte Volk die Berechtigung, geeignete und massgebende Personen zu bestimmen, die als Volksführungskräfte einzig und allein den Willen des Volkes vertreten. Solche Volksvertreter sind nicht eigenständige Regierende, Herrscher und Mächtige, sondern sie sind nur Umsetzende in bezug auf die Begehren und den Willen des Volkes, das allein über alles und jedes dessen bestimmt, was zu tun ist und wie etwas geformt und gehandhabt werden soll. Selbstbestimmende Herrschende, Mächtige sowie sonstig selbstbestimmende Amtsausübende, die notwendigerweise alle anfallenden Amtsgeschäfte erledigen müssen und nur nach Recht und Gesetz ihre Pflicht zu erfüllen haben, dürfen ebenso nicht geduldet werden in einer wahren Demokratie wie auch nicht Parteien, sonstige Organisationen, Senate, Parlamente und dergleichen, denn solche repräsentieren nicht den Willen des Volkes, sondern nur ihren eigenen, den sie durch zweckgerichtete Gesetzgebungen schützen. Allein dies führt schon dazu, dass die Regierenden, denn um solche handelt es sich, sich durch entsprechende Gesetze tabuisieren und sich ungestraft über den Willen und die Person des Volkes setzen können. So sind allein schon darum parlamentarische Regierungen jeder Art falsch und irreführend, denn sie widersprechen dem wahren Sinn der freien und umfänglichen Demokratie, dass eben allein das Volk umfänglich in allen Dingen zu entscheiden und zu bestimmen hat. Ein Parlament, soll es umfänglich demokratisch sein, darf einzig und allein nur den festen Volkswillen umsetzen, und zwar ohne eigene Entscheidungen treffen und Zutaten irgendwelcher Form hinzufügen oder abändern zu dürfen. Wenn irgendwelche Volksentscheidun gen anfallen, dann müssen diese der Demokratie gemäss derart zeitgemäss anberaumt werden, dass umfänglich das ganze Volk über das Ganze im Positiven und Negativen sich informieren kann. Und zwar muss dies geschehen, ohne dass dabei partei- oder parlamentsmässig usw. durch Propaganda und Werbung die Entscheidung der einzelnen Bürger beeinflusst werden dürfen, folglich jeder nach eigenem Ermessen sowie nach eigenem Verstand, eigener Vernunft und gemäss der eigenen Verantwortung sich für oder gegen etwas entscheidet. Nur in absoluten Krisen- und Notsituationen soll von den einzig durch das Volk gewählten Volksvertretern in selbstbestimmender Weise gehandelt werden dürfen, jedoch auch nur zusammen mit einem vom Volk vorgewählten Fachgremium von sieben Personen, das für alle Fälle bereits zusammen mit der Benennung einer siebenköpfigen Volksvertreterschaft zu bestimmen und zu benennen ist, um in Krisen- und Notfällen gegenwärtig und ratgebend zu sein. Das aber ist in einem Parlament ebensowenig gegeben wie auch nicht bei selbst entscheidenden Regierenden, in Parteien, Senaten und sonstigen Regierungsorganisationen, folgedem alles undemokratisch gehandhabt und das Volk betrogen und von vielen Entscheidungen ausgeschlossen wird.