Diktaturen und Despoten

Und nicht gerade wenige Staaten und hörige Menschen rund um die Welt halten den verbrecherischen Fehlbaren, Machtgierigen und gewissenlosen, mörderischen Staatsmächtigen noch die Stange bei diesen unglaublichen Menschheitsverbrechen, weil auch deren Führer entweder in ihrer eigenen Feigheit ertrinken oder von den noch Mächtigeren anderer Staaten dazu genötigt oder dafür bestochen werden – oft unter Druck, Drohung, Gewalt und horrendem Geldsegen. Keiner dieser feigen oder bestechlichen Staatsführer hat Rückgrat genug, die drohenden oder stattfindenden Verbrechen erkennen zu wollen und sich aus deren Fesseln zu befreien. Und keiner dieser Vaganten findet den Mut oder hält es für notwendig, wirklich geschlossen und einig mit dem Volk und den anderen Ländern gegen die Despoten, Machtgierigen und selbstherrlich sich omnipotent wähnenden Staatsgewaltigen vorzugehen, die Krieg, Terror, Tod, Verderben, Not und Elend sowie Zerstörung über die Welt bringen. Nein, in Feigheit und Angst oder in Profiterhoffung spielen sie gegenüber den kriminell-verbrecherischen Staatsmächtigen und deren Trabanten Liebkind und lassen sich selbst lieber auch noch zu gedungenen Mördern machen. Wenige Länder nehmen eine Antikriegshaltung ein, doch sind diese wenigstens ein Anfang, dem sich hoffentlich noch weitere Länder mit ihren Staatsführern und Völkern verantwortungsbewusst und konsequent anschliessen werden. In bezug auf die Verantwortung ist auch die schweizerische Landesregierung angesprochen, denn ganz offensichtlich weiss auch diese nicht, was in gewissen Belangen eigentlich des Rechtens ist. Dabei sei z.B. angesprochen, dass in jedem Fall für fremde Mächte ein Überflugverbot über Schweizergebiet gegeben sein muss, wenn die fremde Macht in irgendwelche kriegerische Handlungen involviert ist. Und das gilt so sowohl für Sanitätstransporte, wie aber auch für Waffen- und sonstige Materialtransporte durch den schweizerischen Luftraum. Doch mit einem solchen Verbot tut sich die schweizerische Landesregierung stets schwer, und zwar besonders dann, wenn Amerika und England die Gesuchsteller sind. Auch hier müsste allein das Volk entscheiden dürfen, das mit Sicherheit ein solches Ansinnen ablehnen würde, weil auch das Gros der Schweizerbevölkerung nicht für Krieg, sondern für Frieden ist und die Neutralität der Schweiz erhalten will. Tatsächlich ist es nämlich nur eine kleine und irregeführte Minorität, die auf die Unabhängigkeit, Freiheit und Neutralität der schweizerischen Heimat pfeift und diese mit falschen und unwürdigen Einstellungen verantwortungslos an andere Staaten und an gewisse Organisationen verkauft oder verkaufen will. Das kommt einem Verrat am Schweizerland sowie an dessen Neutralität und an der Heimat gleich. Ein Überflugrecht durch schweizerischen Luftraum lässt sich jedenfalls mit der in der Bundesverfassung festgehaltenen Neutralität der Schweiz nicht vereinbaren. Das Gewähren eines Überflugrechtes für eine kriegsführende Macht bedeutet in jeder Beziehung eine Verletzung der Landesneutralität sowie eine Parteiergreifung für einen fremden, kriegsführenden Staat.