In Sachen FIGU und Wohngruppe

Immer wieder kommt es vor, dass FIGU-Mitglieder von Aussenstehenden danach gefragt werden, ob im FIGU-Center Hinterschmidrüti eine Wohngemeinschaft gegeben sei, wobei diesbezüglich von Böswilligen und sonstigen FIGU-Widersachern nicht selten gar auch Beschimpfungen laut werden. Und das geschieht darum, weil eine Wohngemeinschaft gemäss dem Verständnis der Menschen etwas Anrüchiges ist, was nicht unbedingt als unrichtig bezeichnet werden kann, wenn bedacht wird, dass soziologisch für Wohngemeinschaft der Begriff ‹Kommune› steht. Im Volksverstehen ist eine private Kommune jedoch etwas Anrüchiges, weil darunter verstanden wird, dass damit eine Alternativkultur verbunden sei, die ausserhalb die gesellschaftlichen Normen fällt. In der heutigen Zeit wird eigentlich der Begriff Wohngemeinschaft nicht mehr in den alten unerfreulichen Begriffen und Deutungen gesehen und verstanden, folglich wird dieser Ausdruck nur noch soziologisch und im Volksmund gebraucht. Was hingegen heute – ebenfalls soziologisch und volksmündlich – als Begriff gebraucht wird für Menschen, die in einer gesellschaftsgerechten und sittlich gerechten Norm unter einem Dach leben, ist die Bezeichnung Wohngruppe oder Interessen-Wohn-Gruppe resp. WG. In dieser Weise werden solche WGs auch von Behörden und Sozialämtern usw. für Menschen geschaffen und erhalten, die aus Gründen der Kriminalität, Süchte oder aus sozialem Absturz usw. in speziellen und kontrollierten Wohngruppen untergebracht werden, um wieder den Weg ins Leben, zu einer gerechten Lebensführung und in die gesellschaftliche Norm zu finden. Heute wird eine Wohngruppe resp. Interessen-Wohn-Gruppe als rein ökonomische beziehungsweise sozial-amtliche oder sozial-private Gemeinschaft gesehen, was nichts zu tun hat mit einer alternativ-kulturellen Wohngemeinschaft altherkömmlicher Art, wie diese in den 1960er Jahren üblich war und tatsächlich anrüchige Formen und fehlende gesellschaftsfähige Normen hatte.
Die FIGU pflegt also keine Wohngemeinschaft, sondern eine Wohngruppe resp. Interessen-Wohn-Gruppe, wie das in den FIGU-Richtlinien folgendermassen nachzulesen ist:


Wohngemeinschaft

Soziologisch gesehen stellt eine Lebens- und Wohngemeinschaft eine Kommune dar, die aus einer Gruppe Personen besteht, die als Gemeinschaft in Gemeinsamkeit einen eigenen resp. gemeinsamen Haushalt in einem Haus oder in einer Wohnung führt, wobei gemeinsame Wohn- und Schlafräumlichkeiten bewohnt werden, die somit also eine Kommune bildet, die jede Norm von Eigentums-, Leistungs-, Konkurrenz- und Moralvorstellungen der bürgerlichen Gesellschaft ablehnt.
Die Bezeichnung ‹Lebens- und Wohngemeinschaft› wurde in den 1960er Jahren durch die Begründer erfunden, wobei seither die Lebens- und Wohngemeinschaft als Bestandteil der Alternativkultur gilt und praktiziert wird. In Lebens- und Wohngemeinschaften werden mitunter auch eine sexuelle Gemeinschaft mehrerer Personen gepflegt.
Wohngemeinschaft wird auch definiert als Gemeinschaft mehrerer Personen oder Paare in einer gemeinsamen Wohnung mit gemeinsamer Küche, Bad, Haushaltgeräten im Zusammenhang mit gemeinsamer Haushaltführung, bei der also alles und jedes gemeinschaftlich gemacht und genutzt wird.