Bevölkerungswachstum ohne Ende? – Schluss mit dem Tabu!

(Massgebend ist das Jahr, in dem man geboren wurde. Für eine Frau, die am 31. Dezember 2000 zur Welt kam, gilt der 1. Januar 2025 als frühester möglicher Termin zur Einreichung eines Registrierungsgesuches. Wenn sie einen Tag später geboren wurde, am 1. Januar 2001, gilt als frühester Termin der 1. Januar 2026.) Der Altersunterschied zwischen Mann und Frau ergibt sich aus der Tatsache, dass ihr Reifeprozess in psychischer Hinsicht unterschiedlich rasch verläuft. (Es ist interessant festzustellen, dass sich die Menschen in der Schweiz bei der Heirat inzwischen durchschnittlich in diesem Altersbereich bewegen.) Ausserdem sind die Altersgrenzen bewusst auf dieser Höhe angesetzt, damit die Menschen genügend Zeit haben, um einen oder mehrere Berufe zu erlernen, um sich klar zu werden über die Richtung ihres weiteren Lebensweges und um allgemein den Prozess des Erwachsenwerdens abzuschliessen. Zudem haben so die beiden Partner mehrere Jahre Zeit, um erwerbstätig zu sein und genügend Geld anzusparen, damit für eine zu gründende Familie gute materielle Startbedingungen gegeben sind. Ob dieser Bund dann auch noch kirchlich-kultisch bestätigt werden will, ist dem freien Ermessen der beiden Partner überlassen, wobei aber sichergestellt sein muss, dass auch hier keinerlei Zwang oder Bedrängnis ausgeübt wird. In den auf die Heirat folgenden drei Jahren hat das Ehepaar die Pflicht, sich intensiv der Entwicklung seiner Partnerschaft zu widmen, sich auf die anspruchsvolle Rolle als Eltern vorzubereiten und sich ein Zuhause aufzubauen (= gemeinsame Wohnung), alles Erfordernisse, um dem geplanten Kind die höchstmögliche Chance einzuräumen, in materieller Sicherheit und in liebevoller Umgebung aufwachsen zu können. Nach Ablauf dieser drei Jahre erreichen die beiden Partner das sogenannte Nachkommenszeugungsalter (weiblich = 28 Jahre, männlich = 33 Jahre) und haben das Recht, an den Staat ein Gesuch um Bewilligung zur Zeugung eines Kindes einzureichen. Dabei haben sie die nachfolgend erläuterten Nachkommenszeugungs-Voraussetzungen zu erfüllen:
– Die beiden Ehepartner haben die Zeit genutzt und sind zur gegenseitigen Erkenntnis gelangt, dass sie wirklich zueinander passen, dass sie sich lieben und ihr weiteres Leben gemeinsam führen wollen.
– Beide verfügen über einen guten Leumund, was beispielsweise heisst, arbeitsam zu sein, keine Schuldenwirtschaft und keine Hurerei zu betreiben, keine kriminellen Handlungen zu begehen und auch keinem Parasitentum (= den Mitmenschen oder dem Staat auf der Tasche liegen) zu frönen.
– Das Ehepaar beweist seine Selbständigkeit dadurch, dass es sich spätestens bei der Heirat von den beiden Elternhäusern loslöst, was heisst, dass das Ehepaar einen eigenen Hausstand bzw. Haushalt gründet und unter einem Dach zusammenlebt. Die Eheleute müssen lernen, alle Entscheidungen selbständig bzw. gemeinsam zu fällen, und sie sind aufgefordert, jegliche Einmischung von seiten der Verwandten inkl. Eltern zurückzuweisen. Diese Selbständigkeit und Abgelöstheit vom Elternhaus ist eine Grundvoraussetzung, dass sich eine echte, gesunde und langlebige Ehe entwickeln kann. Selbstverständlich bedeutet dies jedoch nicht, dass Kontakte zu den Eltern, Grosseltern und Geschwistern usw. nicht gepflegt werden oder dass keine Ratschläge eingeholt werden dürfen.

Die allgemein anerkannte Tatsache, dass die Erfahrungen der ersten Lebensjahre für einen Menschen prägend sind und Unterlassungen bzw. Fehlbehandlungen in späteren Jahren kaum mehr oder nur noch schwer korrigiert werden können, mit schlimmen Auswirkungen auf Kinder und Kindeskinder, macht es dem verantwortungsbewussten Menschen zur Pflicht, sich vor dem Zeugen eines Kindes auf die kommende anspruchsvolle Aufgabe gut vorzubereiten. Dies bedeutet unter anderem, dass sich die angehenden Eltern noch vor der Zeugung intensiv mit den Grundlagen der Kindererziehung befassen müssen, was auch bedeutet, sich in Eigenerziehung zu üben. Dies kann z.B. bedeuten, dass eine Neigung zum Jähzorn bearbeitet wird, oder dass Wehleidigkeit bekämpft wird, usw. Ausserdem muss zwischen den angehenden Eltern zumindest im Ansatz echte Liebe bestehen, weil diese eine hohe Wahrscheinlichkeit schafft, dass die Familie Bestand haben und dem zukünftigen neuen Erdenmenschen Geborgenheit und Sicherheit bieten wird.