Sektenführer Raël Gefahr für die öffentliche Ordnung

In Sachen Claude Vorilhon, alias Raël – Häuptling der UFO-Sekte Raël-Bewegung
Die Rückrufaktion für das Bulletin Nr. 11 vom August 1997 erfolgte hinsichtlich der Tatsache, dass ich, ‹Billy› Eduard Albert Meier, im Artikel «UFO-Sekte will Menschen klonen» (Seite 7), etwas rauh mit der Bezeichnung des Sekten-Gurus und seinen Mauscheleien umgegangen bin, weshalb er und seine Anhänger mich bei Gericht mit einer Persönlichkeitsverletzungsklage verpetzt haben. Infolgedessen habe ich den entsprechenden Artikel dermassen umformuliert, dass er keinen persönlichkeitsverletzenden Charakter mehr aufweist. Leider ist es in der heutigen Zeit – und leider auch in der Schweiz, deren Freiheit für die Bürger so gross geschrieben wird – nicht mehr erlaubt, das offen zu sagen und zu schreiben, was man denkt und weiss. Dafür würden sich wohl die alten Eidgenossen und Urväter der Schweiz im Grabe umdrehen, wenn sie davon wüssten, ganz zu schweigen davon, dass sie sich wohl die Haare raufen und mit Hellebarde und Morgenstern erscheinen würden, um der Freiheit wieder ihre Rechte zu geben und den Rechten wieder ihre Gültigkeit. Doch das dürfte nur ein Traum bleiben, weil es einerseits unmöglich ist und andererseits durch die verirrten EU-Pro-Schreier sowieso zunichte gemacht würde, weil diese lieber in einer Diktatur leben als in einem freien Land.

Nun – man kann es sehen, wie man will – kommt für die Raël-Sekte die Retourkutsche in bezug auf die mir gerichtlich angetane Ungerechtigkeit, und zwar in Form einer höheren Gerechtigkeit, die als Fügung der Vernunft von Walliser Zivilstandsbeamten und Kantonsbehörden in Sitten hervorgeht. Ist es doch tatsächlich so, dass jenseits des Röstigrabens im Wallis um vieles gescheitere Leute in den Behörden sitzen, als dies der Fall ist bei gewissen Herren in einem Gericht im Kanton Zürich, durch die Unschuldige zu Schuldigen gemacht werden, weil durch eine mangelhafte Gesetzgebung die Wahrheit nicht offen gesagt werden darf, wie ich das in meinen Bulletins getan habe (siehe hinsichtlich der Mauscheleien und sonstigen Machenschaften des Raël und der Raël-Sekte Sonder-Bulletin Nr. 3 sowie die FIGU-Bulletins Nr. 11, 27, 30, 33, 35, 37, 39, 40, 41 und 42). Wie heisst es doch seit alters her: «Die Wahrheit bringt es an den Tag», und das trifft auch auf Claude Vorilhon alias Raël und seine Sekte zu, hinsichtlich der Mauscheleien und sonstige mit der Moral und dem Schweizer Strafrecht nicht zu vereinbarende Machenschaften im Zusammenhang mit dem Predigen und Praktizieren einer völligen sexuellen Freiheit usw.