Die Todesstrafe

Es ist eine Illusion der Befürworter der Todesstrafe, dass alle Probleme nach der ‹staatlich anerkannten Ermordung› der Täter erledigt seien. Tatsächlich kann kein Schlussstrich unter solche Ereignisse gezogen werden, weder bei den Tätern noch bei den Opfern. Und von einer gerechten Bestrafung kann schon gar keine Rede sein, wenn es ein staatliches System zulässt, dass als Strafmass andere Menschen hingerichtet werden.

Es gibt an Mord und Vergewaltigung usw. nichts zu beschönigen oder zu bagatellisieren - schwieriges Elternhaus, Drogenabhängigkeit, triebgesteuert usw., all dies sind keine Rechtfertigungen für das, was Täter/innen anrichten, und deswegen müssen diese ausgegliedert werden, ohne Möglichkeit zur Rückkehr in die Gesellschaft. Das aber erfordert, dass den Fehlbaren alle Möglichkeiten der eigenen Evolution, der Erkenntnis und des Fortschritts gewährleistet werden.

Der einzige Grund, warum ein Mensch einen anderen Menschen töten darf, ist zur Selbstverteidigung, um sein eigenes oder eines andern Menschen Leben in reiner Notwehr zu schützen. Natürlich gilt dies nicht, wenn ein Einbrecher in die Wohnung kommt oder sich auf fremdem Grund und Boden bewegt. Er darf nicht einfach niedergeknallt werden, denn auch das ist Mord. Das eigene Leben oder das eines andern Menschen muss unmittelbar gefährdet sein, wie wenn z.B. ein Verbrecher mit einem Messer, mit einer Feuerwaffe oder mit sonst einem Gegenstand zweifellos töten will. Es darf dabei aber keinen anderen Ausweg aus dieser Situation geben, z. B. keine Fluchtmöglichkeit oder sonstige Gegenwehr, folglich als einziger Ausweg nur das notwehrmässige Töten des Angreifers bleibt. Es muss ein reiner Akt der Notwehr sein, alles andere ist ebenfalls Mord.