Die Todesstrafe

Sie zeigt vor allem, dass diejenigen Länder, die sie immer noch betreiben, nicht erkannt haben, was ein Menschenleben bedeutet, welchen Wert es hat und wie mit Straftätern umzugehen ist. Mehr noch, die Befürworter solch ausgearteter Bestrafungsformen sind in ihrem Denken primitiv und ängstlich, ja gar feige und weit davon entfernt, den gesamten Komplex, den ein Todesurteil bedeutet, überhaupt zu erfassen. Jeder der für die Todesstrafe ist, sollte bei der Vollstreckung eines solchen Urteiles anwesend sein und sogar selbst Hand an den Täter legen müssen, um diese unmenschliche und menschenunwürdige Strafe auszuüben und um sich selbst einmal klarzuwerden, was es bedeutet, einen Menschen hinzurichten.

Zahlreiche Henker resp. Scharfrichter und Folterer etc., die nach Jahrzehnten ihrer Tätigkeit interviewt wurden, waren gebrochene Menschen, weil sie sich bewusst waren, was sie getan hatten. Niemand von ihnen sieht die Todesstrafe heute noch als gerechtfertigt und als Problemlöser an. Keiner von ihnen hat seinen Job mit Begeisterung ausgeübt und alle haben Alpträume. Ihre Psyche ist nicht reparabel, schwer angeschlagen durch den ‹Beruf› des Henkers, und die meisten von ihnen finden als Menschen auch keine Ruhe mehr. Ausnahmen gab und gibt es nur bei verkommenen, völlig ausgearteten Menschenhassern und blutgierigen, psychopathischen Mördern, für die ein Menschenleben keinen Pfifferling Wert aufwies resp. aufweist.

Noch nie hat diese Form gesetzlicher und juristischer Ausartung in der Gesellschaft irgend etwas positiv verändert, z.B. dass deswegen weniger Morde oder sonstige Verbrechen ausgeübt wurden, die zu einer solch unangebrachten Bestrafung führten und leider immer noch führen. Die Todesstrafe hat also keine abschreckende Wirkung, und abgesehen davon kommt es regelmässig vor, dass Unschuldige jahrzehntelang hinter Gittern sitzen, um eines Tages schliesslich doch noch hingerichtet zu werden. Alleine das jahrelange Warten der Täter auf ihre Hinrichtung, selbst wenn sie schuldig sind, ist eine unmenschliche psychische Folter, die nicht ihresgleichen findet. Jeder Täter, ob Mörder, Vergewaltiger usw., mag seine Straftat noch so beschämend, menschenunwürdig, hinterlistig, egoistisch, ausgeartet oder sonstwie übel gewesen sein, hat Anspruch darauf, dass ihm die Gesellschaft trotz der Schwere seiner Tat die Möglichkeit bietet, dass er aus eigenem Antrieb erkennen kann, was er angerichtet hat. Es muss ihm durch einen inneren Verarbeitungsprozess die Möglichkeit geboten werden, mit sich selbst und mit dem, was er getan hat, ins Reine zu kommen, was aber nur geschehen kann, wenn dem Täter resp. der Täterin die Chance geboten wird, schliesslich alles bewusst zu erkennen und reuig zu werden. Jeder Mensch, der einen Fehler begeht, muss die Möglichkeit erhalten, ihn zu korrigieren, um diesen dann aus eigenem innerem Antrieb heraus zu beheben.