Katastrophenwahl in den USA - und Terror rundum
Und solche religiöse Fanatiker, Fundamentalisten, Irregeführte, Extremisten, Wahnverfallene und Ausgeartete finden sich zur Genüge auch im Christentum, im Hinduismus, in allen Sekten aller Art sowie auch im Buddhismus, wie die letzten Jahrzehnte bewiesen. Terrorismus ist also nicht islambedingt, sondern ein weltweit bedingtes Phänomen der Ausartung, Unzufriedenheit und des Hasses, der Rachsucht und der wachsenden Anarchie der Menschen, wobei das Ganze sämtliche Sekten und Religionen ebenso durchzieht wie auch alle politischen Richtungen, die Wirtschaft, die Organisationen und das Privatleben.
In der Schweiz ist das wichtige Grundrecht der Glaubensfreiheit gegeben, und zur Aufrechterhaltung und zum Schutz dieses Rechtes ist es dringend notwendig, dass der Religionsfrieden erhalten wird. Das bedeutet, dass jedem Menschen sein religiöser Glaube gelassen werden muss und er deshalb dafür nicht verurteilt werden darf. Das gilt auch für die Gläubigen des Islams, für die Muslima und Muslime. Das gilt jedoch nur so lange, wie der Gläubige seinen Glauben nicht verbrecherisch dazu benutzt, Terror zu verbreiten, Menschen zu ermorden oder ermorden zu lassen sowie Leid, Elend, Not, Zerstörung, Trauer und Vernichtung über die Welt zu bringen, wie das George W. Bush, US-Amerikas 43. resp. 44. Präsident, eigen ist.
Muslima und Muslime sind ganz normale Menschen wie alle Religionsangehörigen anderer Religionen auch. Wenn religiös verirrte Extremisten und Radikale, Fundamentalisten, Fanatiker und Terroristen in Erscheinung treten, dann können die Normalgläubigen nichts dafür, wenn sie das ausgeartete Handeln und die unmenschlichen und menschenunwürdigen Straf- und Bestrafungsmassnahmen der religiös Verirrten, Verrückten und Schwachsinnigen nicht befürworten und verfechten. Eine Radikalisierung von religiösen Straf- und Bestrafungsmassnahmen ist niemals gerechtfertigt, weil ausgeartete Straf- und Bestrafungsmachenschaften nicht nur nicht des Rechtens, sondern auch menschenunwürdig, leibverletzend und lebenverletzend, schöpfungswidrig, bösartig, rachsüchtig und unmenschlich usw. sind. Die Schöpfung fordert durch ihre Gesetzmässigkeiten, dass Leib und Leben in jeder Beziehung geschützt sein und geschützt werden müssen. So hat kein Mensch das Recht, einen andern Menschen an Leib und Leben zu bestrafen, sondern die Pflicht und Schuldigkeit, Leib und Leben des Nächsten zu schützen und dafür die notwendige Sicherheit zu gewähren.