Leserfragen zu islamischen Verhaltensregeln

Doch um für spezielle Momente etwas klarer Auskunft zu geben, seien diese folgend einzeln aufgeführt:

Das Photographieren

Für sehr streng Islamgläubige ist die Abbildung von Menschen strikte verboten, dies sowohl durch Photographieren, wie aber auch durch Zeichnen, Malen oder Modellieren usw. Also sollte niemals ein Muslim oder/und vor allem keine Muslima photographiert werden, ohne dass vorher gefragt wird, ob es erlaubt sei oder nicht. Auch in den Moscheen – wenn die Möglichkeit des Betretens einer solchen erlaubt wird – ist das Photographieren streng verboten, eben aus dem genannten Grund, wie aber auch, um nicht die Gläubigen bei ihrem Gebet zu stören. Es sollte auch nicht heimlich photographiert werden, wie auch keine Schnappschüsse von weiblichen Personen gemacht werden. Ein solcher Verstoss nämlich gilt nicht nur als absolut unhöflich, sondern es könnte dadurch auch gewaltiger und gar gefährlicher Ärger entstehen.

Die Begrüssung

Bei der Begrüssung ist es Brauch, die rechte flache Hand auf die linke Brustseite auf die Stelle des Herzens zu legen und sich leicht zu verneigen. Die Begrüssung erfolgt dabei von demjenigen, der an eine Person herantritt, um mit ihr zu reden. Gleichermassen gilt die Erstbegrüssung für einen Gast, der ein Haus, eine Raststätte, ein Lager oder ein Zelt betritt. Umarmungen und Küsse bleiben in der Regel nur auf engste Familienmitglieder beschränkt, wobei jedoch ganz spezielle Ausnahmen für Freunde gegeben sein können, wenn diese als eigene Familienmitglieder erachtet werden. Einer Frau die Hand zu reichen gilt als ganz besonders verwerflich, weil dies als sexuelle Annäherung erachtet wird. Im übrigen gilt das Handreichen und Händeschütteln nicht nur als peinlich, sondern zwingt manche Islamgläubige (hie und da auch bei nicht dem Islam angehörenden Menschen üblich), sich danach die Hände zu waschen, dies ganz besonders dann, wenn danach das Gebet verrichtet werden muss. Muslime und Muslima reinigen sich vor dem rituellen Gebet (salat) durch eine rituelle Waschung (wudu resp. Teilwaschung), wenn nicht vorher eine sexuelle Verunreinigung stattgefunden hat, bei der dann eine Ganzwaschung (gushl) vollzogen werden muss. Also bestimmt der Grad der vorherigen Verunreinigung die Art der Waschung. Bei der Ganzwaschung wird eine volle Körperreinigung (nach Möglichkeit ein Bad) vollzogen, während bei Teilwaschung folgendermassen vorgegangen wird: