Gleichwertigkeit gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften ...

Das Thema Gleichwertigkeit gleichgeschlechtlicher Paare ist in der Schweiz nach wie vor ein sozialpolitisches Thema. Ganz offensichtlich werden dabei auch grosse und respektvolle Fortschritte erzielt. So publizierte der ‹Tages-Anzeiger›, Zürich, am 14. Januar 2003 einen sehr interessanten Artikel mit dem Titel: ‹Rente auch für homosexuelle Partner›. Gemäss dieser Pressemeldung zahlen viele Pensionskassen im Todesfall die Renten auch an gleichgeschlechtliche Lebenspartner/innen; vorausgesetzt jedoch, dass diese bestimmte Bedingungen erfüllen und die Beziehung auch wahrlich einer solchen entsprach. Die Pensionskasse der Swisscom stellte im Oktober 2002 sogenannte Konkubinatspaare den gesetzlichen Ehepaaren gleich. Gleiches wird von der Post-Pensionskasse, von der Firma Novartis sowie von ABB, UBS, CS, SBB oder der Swiss berichtet. Anspruchberechtigt sind auch die Konkubinatspartner/innen der schweizerischen Bundesangestellten.

Just zu dieser Zeit meldet sich natürlich auch die katholische Kirche mit ihren mittelalterlichen Moralvorstellungen und scheinheiligen Verhaltensrichtlinien zu Wort. Zwei Tage nach der obengenannten Zeitungsmeldung, nämlich am 16. Januar 2003, wurde interessanterweise vom Papst ein 19seitiges Handbuch für Christdemokraten approbiert. Darin erinnert der ‹Heilige Stuhl› alle katholischen Politikerinnen und Politiker in Form einer ‹Lehrmässigen Note› an die ‹heilige› kirchliche Moral- und Sittenlehre. Natürlich nicht, ohne auch gleich die Gelegenheit zu nutzen, einmal mehr darauf hinzuweisen, dass es sich bei der katholischen Kirche angeblich um die ‹einzige heilstiftende Kirche› handle. Es soll jedoch an dieser Stelle ganz bewusst nicht auf die sehr eigenwillige Vorstellung und äusserst flexible Definition der katholischen Kirche zum Begriff ‹Heil› eingegangen werden.

Begründet wird die Notwendigkeit des päpstlichen Papiers damit, dass in letzter Zeit ‹zweideutige Auffassungen und bedenkliche Positionen› entstanden seien, was die Prinzipien des christlichen Gewissens und den Einsatz der Katholiken in der Politik betreffe. Es wurde in Erinnerung gerufen und speziell darauf hingewiesen, dass auch weiterhin keinerlei Abweichungen bezüglich katholisch-kirchlicher Ablehnung von Schwangerschaftsunterbrüchen usw. geduldet würden. Im weiteren wird in besagtem Papier auch auf die kirchliche Haltung bezüglich dem Schutz der Familie, «die auf der monogamen Ehe zwischen Personen verschiedenen Geschlechts gründet», hingewiesen. Diese katholische Botschaft an homosexuelle oder lesbische Lebensgemeinschaften ist unmissverständlich. Zweck des Papiers sei es auch, einer ‹moralischen Anarchie› vorzubeugen. (‹Tages-Anzeiger›, Zürich, vom 17. Januar 2003).