EU-Beitritt und Schengener-Abkommen

Da sind aber auch Diplomaten und Amtsträger, wie Bundesräte und sonstige, die als Opfer ihrer selbst Verrat am Volke und am Vaterland begehen, wenn sie z.B. staatsgeheime Informationen zum Wohle ihrer anderen Ehehälfte oder Freunden und Bekannten unterbreiten, damit er/sie sich frühzeitig aus der Schlinge des Gesetzes ziehen und sich von einer gerechten Strafe drücken kann. Dabei ist der Hammer der Ungerechtigkeit dann der, dass bei einem solchen Verrat am Volk und Vaterland - denen unter allen Bedingungen bei ‹Gott› und bei der Bundes-Verfassung Treue und Rechtschaffenheit geschworen wurde - die Verräter/innen einfach von ihren Ämtern und Posten abgesetzt und unbestraft auf freiem Fuss belassen werden und zudem noch lebenslang auf Kosten des betrogenen und verratenen Volkes eine immense Leibrente erhalten. Dies so, während einfache Bürger/innen nur schon für geringe Vergehen jahrelang in den Knast wandern. Auch das reimt sich nicht mit der staatlichen Rechtsprechung, wie aber auch nicht mit den Menschenrechten, wie Artikel 7 ‹Gleichheit vor dem Gesetz› verständlich darlegt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf den gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen diese Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung." Wo bleibt aber da für den einfachen Bürger resp. die Bürgerin der Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz, wenn z.B. Diplomaten und Amtsträger jeder Art usw. zuvorkommender und alle andern benachteiligt behandelt werden? Und wo bleibt das Recht, dass Diplomaten, Bundesräte und sonstige Amtspersonen aller Art in eine Immunität gegen das Gesetz eingelassen sind, so sie für ihre Vergehen und Verbrechen sowie für Verrat usw. von Strafe unbehelligt bleiben und ungestraft durch die Maschen des Gesetzes schlüpfen können? Und wie reimt sich alles mit den Menschenrechten zusammen, die im Artikel 2 ‹Verbot der Diskriminierung› folgendes sagen: "1. Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen." Und weiter im gleichen Artikel: "2. Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist." Auch hiermit ist gesagt: "Gleiches Recht für alle", doch genau das wird nicht eingehalten, wenn Diplomaten und Amtsträger jeder Art eine Immunität gegenüber dem Gesetz und den Strafmassnahmen zugesprochen wird, wie das leider weltweit der Fall ist und was gegen die Menschenrechte verstösst.