EU-Beitritt und Schengener-Abkommen

Darüber und über alles andere Gesagte und noch zu Sagende sollte jede Schweizerin und jeder Schweizer nachdenken und die richtige Entscheidung treffen; nämlich niemals den Schengener Vertrag anzuerkennen, nicht dem Bundesrat die Macht zu geben, darüber und über einen EU-Beitritt zu verhandeln, sondern mit einem klaren Nein in die Urne dafür zu stimmen, dass die Schweiz als neutraler und eigenständiger Staat erhalten bleibt. Dies wider alle jene Miesmacher und angstvollen Feiglinge, die glauben, dass die Schweiz ohne die EU nicht bestehen könne. Und wahrlich ist es daher angebracht, gründlich darüber nachzudenken, ob man frei und unbeeinflusst sowie logisch selbst entscheiden will oder ob man als dümmstes Vieh der Welt seinem Schlächter zu Willen ist und ihm den Hals hinhält, damit er diabolisch grinsend einem die Gurgel durchschneiden kann. (Warum müssen eigentlich die Politiker Fremdwörter benutzen, die vom gemeinen Volk nicht verstanden werden? Heisst doch ‹bilateral› einfach ‹gegenseitig›. Soll auch damit das Volk für blöd verkauft werden?)Durch das Erklärte wird klar, dass staatlich wider das eigentliche Recht des Bürgers und der Bürgerin gehandelt wird, wie aber auch Zuwiderhandlungen gegen das Recht in anderer Weise erfolgen. Dies z.B. bei der Kirchensteuer für juristische Personen, so man der Ungerechtigkeit achte, dass konfessionslose juristische Personen, wie eben konfessionslose Vereine, Firmen und Konzerne usw., für die katholische und protestantische Kirche zusammen Steuern bezahlen müssen, nur weil das Volk in seinem religiösen Irrglauben nicht fähig ist, vernünftigerweise Staat und Kirche voneinander zu trennen und nur jene Kirchensteuern berappen zu lassen, die den religiösen Unsinn glauben und einer der Kirchen angehören. Und bezahlen die konfessionslosen juristischen Personen die ungerechten Kirchensteuern nicht, dann werden sie per Betreibung zur Zahlung gebeten. Man beachte aber auch einmal die Tatsache, dass einer Gesetzgebung auch in der Beziehung zuwidergehandelt wird, wo es heisst: "Gleiches Recht für alle." Dieses Recht soll sich sowohl auf die einfachen Bürger und Bürgerinnen wie aber auch auf die Staatsgewaltigen und deren Vertreter sowie auf alle Behördenmitglieder, das Militär und die Sicherheitsorgane usw. beziehen. Die Praktik aber beweist seit jeher, dass jedoch zwischen dem einfachen Bürger und den Oberen mit zweierlei Mass gemessen wird, was ebenfalls gegen die Menschenrechte und die Bundesverfassung verstösst. Man nehme dabei nur die Tatsache, dass durch des Bürgers Dummheit und Nichtverstehen (denn das in bezug auf Menschen- und Verfassungsrechte ungebildete und unwissende Volks votierte bejahend für diesen Schwachsinn und Gesetzesbruch) die Staatsmächtigen, Diplomaten und sonstige staatliche Amtsträger in der Regel ungestraft bleiben in bezug auf Gesetzesbrüche, Verbrechen und Schwurbrüche sowie Verrat am Volke - wobei auch ein EU-Beitritt zum Verrat am Volke und am Vaterland gehört, das um so mehr, als ein solcher Beitritt nur mit Lüge und Betrug sowie mit Schleimschleicherei am Europaparlament erreicht werden kann.