An den Vatikan, den Papst, ...
Diese, die Psyche terrorisierende Taktik war während vielen Jahrhunderten das Wesen und die Basis für das Bestehen der päpstlichen Gewaltherrschaft. Selbst in den eigenen katholischen Reihen wurden die kultreligiösen Fesseln enger und enger gezogen; auch die Mönche, Prediger, Pfarrherren und Kuttenträger wurden von den päpstlichen Dogmatikern an der kurzen Leine der Überwachung gehalten. Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode zu Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass Geistliche künftig nicht mehr heiraten durften. Um diesem Elend noch einen weiteren Höhepunkt hinzuzufügen, wurde von Papst Gregor VII. (1073–1085) als Folge einer fanatischen Auslegung der Bibel und Eigeninterpretation des sogenannten ‹Neuen Testamentes›, der Zölibat, bzw. die Ehelosigkeit und eine sexuelle Enthaltsamkeit der Pfarrherren gefordert. In Tat und Wahrheit handelt es sich hierbei um eine menschenverachtende Regelung, die ob ihrer besessenen Bigotterie und üblen Persönlichkeitsverletzung nicht zu überbieten ist. Als Folge derartiger Repressalien wurden von zahlreichen ‹Geistlichen› höchst skurrile und ausgeartete Verhaltensweisen entwickelt, unter denen bis in die heutige Zeit unzählige ihrer Schutzbefohlenen, namentlich Frauen, Jugendliche und Kinder zu leiden hatten und haben.
In einer schriftlichen Erklärung gab zum Beispiel Kardinal Keith O’Brien, der Erzbischof von St. Andrews in Edinburgh im Februar 2013 als ranghöchster Vertreter der Katholiken in Grossbritannien ein homosexuelles Fehlverhalten zu. Sein sexuelles Verhalten habe zeitweilig nicht den Standards entsprochen, die von einem Priester, Erzbischof und Kardinal erwartet würden, schrieb O’Brien und legte das Amt am 25. Februar 2013 nieder.
In MEYERS KLEINES LEXIKON wird der Begriff Zölibat wie folgt definiert: Zölibat (von lateinisch coelibatus ‹Ehelosigkeit›) Ehelosigkeit und sexuelle Abstinenz, asketische Forderung vornehmlich in typischen Mönchsreligionen wie Buddhismus und Dschainismus. In der katholischen Kirche wurde das Verbot der Priesterehe seit Papst Gregor VII. aufs strengste gefordert und vom Konzil von Trient 1545–1563 bestätigt. In der Ostkirche ist der Zölibat nur für Mönche und Bischöfe vorgeschrieben. Der Zölibat ist in neuester Zeit wieder in der allgemeinen Diskussion.
In jenen mittelalterlichen Zeiten war eine gute akademische Ausbildung nur sehr schwer zu erhalten. Das Leben der einfachen Menschen wurde von der harten Feldarbeit, dem bäuerlichen Leben oder der lebenslänglichen Ausübung eines Handwerks geprägt. Der nackte Überlebenskampf prägte den Alltag und das Leben der von Klöstern ausgebeuteten und von deren Mönchen und Pfaffen kultreligiös verführten und unterjochten Menschen. Für einen suchenden und forschenden Menschen war es daher äusserst schwierig, an Wissen und an eine gute Bildung zu gelangen. Aus diesem Grunde wählten viele junge Männer den Weg über ein Studium der Theologie. Sie verliessen ihre elterlichen Familien und zogen in Klöster, Abteien oder an theologische Universitäten.
Den Frauen und Mädchen war der Zugang an eine höhere Schule oder an die Akademien grundsätzlich verboten. Eines der bekanntesten Beispiele in der europäischen Geschichte war die junge Kölnerin Johanna Jutta Gilberta Anglicus.
(Siehe die Broschüren: Päpstin Johanna Jutta Gilberta Anglicus, genannt Papst JOHANNES VIII. oder BENEDIKT III. Regierungszeit 855 bis 857 während 2 Jahren 5 Monaten und 4 Tagen, ‹Wissenswertes aus der Geschichte zur Päpstin Johanna›. Zum Lehrbrief Nr. 80, erschienen im Verlag ‹Wassermannzeit›, in der Ausgabe ‹Wissenswertes Nr. 7›, zusammengetragen vom 11. Juli 1990 bis 23. Juli 1990, von Hans-Georg Lanzendorfer.)