Die Stimme des Gewissens ist leise...

...Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel, aber eben doch so laut, dass sie nicht überhört werden kann.

Sehr geehrte Frau Merkel

Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist es Ihnen allein vorbehalten, die grundsätzlichen und richtungsweisenden Entscheidungen bei der Führung der Regierungsgeschäfte zu treffen. In Artikel 65 des Grundgesetzes der BRD heisst es: «Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.» Auch eine Koalitionsvereinbarung, wie sie derzeit in der Bundesregierung gegeben ist, kann Ihre Richtlinienkompetenz als Kanzlerin nicht einschränken. Nach Ihrer Wahl zur Bundeskanzlerin am 22. November 2005 wurden Sie vom Bundespräsidenten ernannt und vor dem Bundestag vereidigt. Sie haben dabei folgenden Eid abgelegt: «Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.» (Artikel 56 des Grundgesetzes.)

Es geht in diesem Brief nicht darum, Sie als Mensch zu beschimpfen oder zu beleidigen, Frau Merkel. Dennoch kritisiere ich Ihr meiner Ansicht nach falsches und unverantwortliches Tun mit offenen, unpolitischen Worten. Als Mitmensch in völliger Gleichwertigkeit gebührt Ihnen wie jedem anderen Menschen meine Anerkennung und mein Respekt, und als Mensch sind Sie für mich ehrwürdig und in Ihrer Würde unantastbar.

Ihre Pflicht und zugleich Ihre weitreichende Verantwortung ist es, die Richtlinien der Politik festzulegen. Die von Ihnen bestimmten Richtlinien sollen zu Beschlüssen und Handlungen führen, die dem Wohl des deutschen Volkes dienen und Schaden von ihm abwenden. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, müssen die von Ihnen festgelegten Richtlinien logisch, gerecht, ausgewogen und zielgerichtet sein.