Sicherung des Weltfriedens ...

So sind sie multinational verpflichtet, Seite an Seite ihren Einsatz zu leisten, wodurch es gar nicht in ihrem Sinne sein kann, Streit oder Machtgelüste usw. aufkommen zu lassen. Die Friedenskampftruppe kämpft für den Frieden, und sie sucht ihn nach bestem menschlichen Können und Vermögen sowie in Menschlichkeit irgendmöglich herzustellen, und zwar dermassen, dass es nach Möglichkeit keine oder nur sehr wenige Tote gibt. Ihre Aufgabe besteht darin, Leben zu schützen und den Unruheherd zu beseitigen, um dann Frieden und Ruhe und Ordnung sowie die Sicherheit für alles Leben und Hab und Gut zu erhalten, und nicht darin, ‹Kriegerlis zu spielen›. Jeder unnötige Tote muss unter allen Umständen vermieden werden. Wer aber denkt, dass man einfach in ein kriegführendes Land einfallen und alles dem Erdboden gleichmachen könnte, der ist nicht besser als der Kriegsverursacher selbst, denn er spielt in seinen Gedanken mit hinterhältigem Mord, Menschheitsverbrechen und Meuchelmord an Unschuldigen. Das aber ist nicht der Sinn einer Multinationalen Friedenskampftruppe. Auch die Soldaten des kriegsführenden Landes führen nur ihre Befehle aus, vielfach gezwungen und vielleicht auch nur aus Angst davor, von ihren Machthabenden oder vom eigenen Volk umgebracht zu werden. So wie es sich die meisten unbeteiligten Menschen nämlich denken, gerade so verhält es sich in der Regel nicht, denn wenn irgendwo ein Machthabender oder ein Verbrecher ausartet, dann kann nicht dieser und sein ganzes Gefolge oder gar sein ganzes Volk umgebracht werden, das in der Regel an allem noch unschuldig ist. Die erste Pflicht einer helfenden Seite besteht ausnahmslos darin, Leben zu schützen und zu erhalten. Tote darf es nur aus dem einen und einzigsten Grund geben: Notwehr. Ein Mensch ist nur in dieser einen Form zum Töten eines anderen Menschen berechtigt. Die Friedenskampftruppe handelt immer nach dem Gesetz der gewaltlosen Gewaltsamkeit (= allein die vielfache Übermacht der Friedenskämpfer erstickt die Unruhe im Keim). Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Friedenskämpfer einen kriegerischen Angreifer erschiessen oder anderswie töten muss, um sein eigenes oder das Leben Dritter zu retten oder um seinem Ziel, die Unruhe und den Krieg oder das Verbrechen usw. einzudämmen, gerecht zu werden, denn es ist damit zu rechnen, dass das kriegführende Land oder die Verbrecher usw. nicht aufzugeben bereit sind.