Die Erd-Charta

II. ÖKOLOGISCHE GANZHEIT

  1. Die Ganzheit der Ökosysteme der Erde schützen und wiederherstellen, vor allem die biologische Vielfalt und die natürlichen Prozesse, die das Leben erhalten.
    a. Auf allen Ebenen Pläne und Regeln für eine nachhaltige Entwicklung annehmen, damit Schutz und Wiederherstellung der Umwelt integraler Bestandteil aller Entwicklungsinitiativen werden.
    b. Den Bestand und die Neueinrichtung von Naturschutzgebieten und Biosphären-Reservaten fördern, auch von Wildnisgebieten und geschützten Ozeanen, um die Lebensgrundlagen der Erde zu schützen, biologische Vielfalt zu erhalten und unser Naturerbe zu bewahren.
    c. Die Erholung gefährdeter Artenbestände und Ökosysteme fördern.
    d. Standortfremde oder genetisch manipulierte Organismen kontrollieren und entfernen, wenn sie einheimischen Arten oder der Umwelt schaden; die Ansiedlung derartiger schädlicher Organismen verhindern.
    e. Erneuerbare Ressourcen wie Wasser, Boden, Wald, Lebewesen der Meere so sorgsam nutzen, dass die Erneuerungsraten nicht überschritten werden und die ökologischen Systeme stabil bleiben.
    f. Nicht erneuerbare Ressourcen wie Mineralien und fossile Brennstoffe so fördern und verbrauchen, dass sie nur langsam erschöpft werden und dabei keine ernsthaften Umweltschäden entstehen.
  2. Schäden vermeiden, bevor sie entstehen, ist die beste Umweltschutzpolitik. Bei begrenztem Wissen gilt es, das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
    a. Aktiv werden, um die Möglichkeit schwerer oder gar irreversibler Umweltschäden zu verhindern, auch wo wissenschaftliche Kenntnisse fehlen oder keine abschliessende Risikoanalyse zulassen.
    b. Die Beweislast denen auferlegen, die behaupten, ein beabsichtigter Eingriff verursache keine signifikanten Schäden. Die Verursacher von Umweltschäden sind als Verantwortliche haftbar zu machen.
    c. Sicherstellen, dass vor allen Entscheidungen die kumulativen, langfristigen, indirekten, weiträumigen und globalen Folgen menschlichen Handelns gründlich erwogen werden.
    d. Jede Art von Umweltverschmutzung verhindern und keine Anreicherung von radioaktiven, giftigen oder anderen gefährlichen Stoffen hinnehmen.
    e. Alle militärischen Aktivitäten, die die Umwelt schädigen, vermeiden.