Demokratie – totalitärer Staat – EU

Errichtung der Demokratien bis heute
Sicher könnte man noch viele andere Beispiele nennen, die im Zusammenhang mit heutigen Demokratieformen stehen. Die drei vorgenannten sind jedoch die wichtigsten, weil bei ihnen zum ersten Mal die Gewaltentrennung (Legislative, Exekutive und Judikative) sowie der Grundsatz der gleichen Rechte für alle (liberté: Freiheit, égalité: Gleichberechtigung, fraternité: Solidarität) als wesentliche neue Elemente gegenüber den Frühformen der Demokratie in Athen und Rom auftraten. In den alten Klassengesellschaften von Athen und Rom hatten ‹normale› Bürger und die Sklaven kaum oder sehr ungleiche Rechte. In einer modernen Demokratie sind die Volksrechte gegenüber dem Modell von Athen stark erweitert. Die moderne Demokratie beruht auf den Staatstheorien, die in dieser Zeit entstanden sind und miteinander kombiniert wurden, wobei die Gewichtung der einzelnen Teile von Land zu Land unterschiedlich ist. Heute gilt ein Staat als demokratisch, wenn folgende Kriterien zutreffen:

  • Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit.
  • Vereinsfreiheit, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit.
  • Gewaltenteilung zwischen den verschiedenen Staatsorganen. Exekutive = ausführende Gewalt = Regierung und Verwaltung; Legislative = gesetzgebende Gewalt = Parlament; Judikative = richterliche Gewalt = Gerichte.
  • Allgemeines Wahlrecht sowie gleiches Wahlrecht für alle mündigen und wahlberechtigten Bürger.
  • Eine Verfassung, die die Grundrechte der Menschen im jeweiligen Staat anordnet und garantiert, sowie deren Organisation, Aufgaben und Befugnisse regelt.
  • Gesetze, die die Rechtseinzelheiten zwischen den Menschen regeln: Zivilgesetzbuch für die Rechte und Plichten der Menschen; Strafgesetzbuch, in dem Verbote und Strafen geregelt sind; Gesetze zur Regelung von staatlichen Tätigkeiten, wie z.B. Steuern, Strafprozesse etc.
  • Verordnungen bzw. Anweisungen für die Regierung, wie die Gesetze anzuwenden sind.