Demokratie – totalitärer Staat – EU

Irland
Die Iren durften im Jahr 2008 über den EU-Reformvertrag abstimmen und lehnten diesen ab. Die Reaktion darauf war, dass man schon vom Untergang der EU redete. Einige Politiker meinten nach dem ‹Nein› sogar, dass man einfach alles ignorieren und weitermachen sollte wie bisher. Nötig wurde die Abstimmung, weil es die Verfassung von Irland so vorsah. In einer zweiten Abstimmung im Jahr 2009 wurde dem Vertragswerk dann zugestimmt. Wahrscheinlich auch aus dem Grund, weil man nicht müde wurde, zu betonen, dass ein Nein schwere wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Niederlande
Auch in den Niederlanden gab es eine ‹Abstimmung›, die gleich wie in Frankreich von der Verfassung her für das Parlament nicht bindend war. Die Niederländer verwarfen die EU-Verfassung ebenfalls – wie die Franzosen. Auch hier wurde – gleich wie in Frankreich – etwa 3 Jahre später der Nachfolgevertrag durch das Parlament abgesegnet. Die drei Länder waren die einzigen, in denen überhaupt eine Volksabstimmung zur EU-Verfassung durchgeführt wurde. Sicher, auch alle anderen Länder haben aufgrund ihrer demokratischen Systeme das Recht, solche Verträge durch die vom Volk gewählten Parlamentarier ratifizieren zu lassen. Ein Vertragswerk, das aber so tief in die Lebensweise der Menschen eingreift, einfach nur durch das Parlament zu jagen, ist in etwa so, als ob man den jeweiligen Völkern eine neue Landesverfassung ohne entsprechende Volksabstimmung vor die Nase setzen würde.

Keine Gewaltenteilung
Die Gewaltenteilung, die jedem demokratischen Staat zu eigen ist, wird mit einem Gummiparagraphen im ‹Vertrag von Lissabon› von 2009 ausgehebelt. Wörtlich heisst es da:

Amtsblatt der europäischen Union C83, 53. Jahrgang, 30. März 2010
«Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union …»

Artikel 48:
Die Verträge können gemäss dem ordentlichen Änderungsverfahren geändert werden. Sie können ebenfalls nach vereinfachten Änderungsverfahren geändert werden.

Den kompletten Text zu zitieren würde wohl den Rahmen sprengen, jedoch ist der Punkt des vereinfachten Änderungsverfahrens sehr interessant, denn ein gewisser Professor Karl Albrecht Schachtschneider, der beim deutschen Bundesverfassungsgericht 2008 eine Verfassungsbeschwerde einreichte, sagte in einem Interview folgendes zu diesem Punkt: Ganzes Interview unter: http://www.heise.de/tp/artikel/28/28372/1.html

Es gibt im Vertrag von Lissabon die von Ihnen angesprochenen Generalklauseln, die den Rat ermächtigen, Inhalte zu ändern oder neue Kompetenzen an sich zu ziehen. Diese Klauseln wurden deshalb schon mit trojanischen Pferden verglichen …

Professor Schachtschneider:
Das ist ein freundlicher Vergleich. Diese Ermächtigungsklauseln lassen schon an schlimmere Zeiten denken. Das schlimmste ist das vereinfachte Vertragsänderungsverfahren, das es ermöglicht, durch Beschluss des Europäischen Rates – das sind die Staats- und Regierungschefs und nach dem Vertrag von Lissabon die Präsidenten des Rates und der Kommission – den gesamten Dritten Teil des Arbeitsvertrages – des alten Gemeinschaftsvertrages – ganz oder zum Teil zu ändern, ohne jede materielle Grenze.