Freiheit und Zwang

Im Sinne der eigenen Bewusstseins- und Charakterbildung entspricht es für den Erdenmenschen einer hohen Kunst, die persönliche Freiheit zu erkennen und evolutiv lehrreich einzusetzen. In wahrlicher Freiheit und der Selbsterkenntnis zur Notwendigkeit werden dem Menschen die evolutiven Pflichten und Aufgaben nicht zu einer erdrückenden Last, sondern zur harmonischen Pflichterfüllung an der Schöpfung. Letztendlich erweisen sich einmal mehr die Macht der Gedanken und die bewusste Selbstkontrolle als grundlegende Voraussetzung zur Nutzung der wahrlichen inneren und äusseren Freiheit, wie dies im OM, Kanon 16, Verse 4 und 10ff. beschrieben wird.

  1. Und nur jener Mensch kann aufnehmen und sich öffnen der Wahrheit, der da wahrlich lebet in Freiheit, und der da ist willig zu leben in Freiheit.
  1. Und es suchen jene, die sich selbst geknechtet haben, ihre Freiheit anderswo als sie da zu finden ist im Menschen selbst.
  2. Nicht ist der Mensch wissend und erkennend, dass die innere Freiheit ist die wahrliche Freiheit, so er in Ketten oder im Kerker liegen kann und doch in Freiheit lebet.
  3. Es ist aber Freiheit im Innern des Menschen, wenn er gerecht lebet mit der Wahrheit und in Erfüllung der Gesetze und Gebote der Schöpfung.
  4. Also ist da die wahrliche Freiheit, wenn der Mensch lebet in Freiheit in sich selbst, wenn ihm ist Wahrheit, Wissen, Liebe und Weisheit eigen, so er die Gesetze und Gebote der Schöpfung erfüllet in wahrlicher Freude der Pflicht.
  5. Und es hat der Mensch frei zu sein in seinem Innern, so allein er also lebet in wahrheitlicher Freiheit.
  6. Und so der Mensch ist frei in seinem Innern, sich ihm dann auch gestaltet die Freiheit im Äusseren, im Leben des Täglichen also.
  7. Und ist der Mensch gerecht und in Freiheit in seinem Innern, dann lebet er ohne Anstoss und ohne Frevel und ohne Gesetzesbruch im Äusseren, so er weder nach innen noch nach aussen ungerecht ist und der Ungerechten einer wäre.
  8. Und so er ist ein Gerechter, lebet er als Gerechter in seinem Innern und in seinem Äussern und in wahrlicher Freiheit ebenso.
  9. Als Gerechter in Freiheit erreget er nicht Unmut und Unwille im Innern oder Äussern, denn er ist nicht der Fehlbaren einer, die da wahrlich allein die Gerechten in Ungerechtigkeit befeinden und ihnen Übel wollen.
  10. In Gemeinschaft lebet der Mensch mit seinesgleichen, doch in Freiheit lebet der Freie nur unter Freien, denn Ungerechte sind unfrei und befeinden die Freiheit.