Die Führungsrolle der Kerngruppe der 49

Die Stellvertreter der Amtsinhaber können entweder aus den Vorstandsmitgliedern oder aus den regulären Landesgruppe-Mitgliedern gewählt werden. Alle Landesgruppe-Mitglieder haben logischerweise auch Passiv-Mitglieder der FIGU-Schweiz zu sein, und ebenso wie in den Studiengruppen ist die Anzahl der Mitglieder einer Landesgruppe nach oben offen.

Alle offiziellen FIGU-Gruppen erstellen innerhalb von drei Tagen nach ihren Zusammenkünften Protokolle, von denen eine Kopie an ihre vorgesetzte Gruppe weitergeleitet wird.

Sobald die Kerngruppe der FIGU Schweiz ihre volle Mitgliederzahl erreicht hat und ihre ihr angegliederte Sekundär-Kerngruppe mindestens 50 Mitglieder umfasst, kann sie damit beginnen, aus den dann bestehenden Landesgruppen Kerngruppen zu bilden. Die Bildung einer Kerngruppe aus einer bestehenden Landesgruppe ist alleinige Sache der Kerngruppe der 49 des Mutterzentrums, Semjase-Silver-StarCenter, deren Aufgabe es sein wird, die führungsgeeigneten Mitglieder aus dem Stock der bestehenden Landesgruppe-Mitglieder herauszufiltrieren und als Kerngruppe-Mitglieder des betreffenden Landes vorzuschlagen, wählen zu lassen und einzusetzen. Diese Aufgabe wird mit grösster Sorgfalt und der entsprechenden Erfahrung angegangen werden müssen, denn die Kerngruppen der einzelnen Länder werden zwar weiterhin dem Weisungsrecht der Kerngruppe des Mutterzentrums unterstellt sein, sonst aber im Rahmen der Statuten und Satzungen – die von der Mutter-Kerngruppe soweit wie möglich übernommen werden sollen – weitestgehend autark operieren können. Angepasst an die Bedingungen ihres Landes werden sie die ihr dann direkt unterstehenden Studiengruppen führen und zusammen mit der ihr zugehörenden Sekundär-Kerngruppe ihres Landes die Mission im eigenen Land vorantreiben. Auch diese neu gebildeten Kerngruppen sind an die Mutter-Kerngruppe in der Schweiz protokollpflichtig und sie haben ausserdem jeweils ein Mitglied in die Sekundär-Kerngruppe der Mutter-Kerngruppe, SemjaseSilver-Star-Center, in der Schweiz zu delegieren.