Die Führungsrolle der Kerngruppe der 49

Die Studiengruppen sind sehr frei organisiert und haben nur wenige Auflagen, die sie berücksichtigen müssen. So treffen sich Studiengruppen einmal monatlich, jeweils am 2. Samstag jeden Monats, und sie bestehen aus einer äusseren Gruppe, in der gemeinsam mit Besuchern und Interessenten die Geisteslehre im weitesten Umfang studiert und eine Meditation durchgeführt wird. Im inneren Kreis der Studiengruppen, zu dem nur erklärte Studiengruppen-Mitglieder zugelassen sind, die zudem Passiv-Mitglieder der FIGU-Schweiz sein müssen, wird vorwiegend die Öffentlichkeitsarbeit organisiert und durchgeführt, wie z.B. Info-Stände in verschiedenen Städten, Vorträge, die durch die Studiengruppen organisiert werden, Internetauftritte der Studiengruppen oder in Zusammenarbeit auch der Landesgruppe, öffentliche Aktionen wie z.B. Leserbriefe, Interviews in Radio und TV usw. usf. Strukturiert sind die Studiengruppen durch einen Vorsitzenden/Organisator, einen Aktuar/Schriftführer und einen Kassier, die auch je einen Stellvertreter haben müssen, sobald die Gruppe gross genug ist. Grundsätzlich kann eine offizielle Studiengruppe aber bereits ab zwei (2) Personen gegründet werden, und ihre Teilnehmerzahl ist nach oben offen.

Die Landesgruppen unterstehen einer deutlich strafferen Organisation, die von ihnen verlangt, dass das gemeinsame Studium mit Besuchern und Interessenten am Nachmittag durchgeführt wird, zu dem auch eine fakultative Meditation mit den Gästen hinzugenommen werden kann. Die eigentlichen organisatorischen Arbeiten und regelmässigen Sitzungen müssen auf den Abend verlegt werden, weil die Landesgruppen verpflichtet sind, dann zwei Friedensmeditationen durchzuführen. In der Zeit zwischen den Meditationen, die jeweils zur normalen Landeszeit (Winterzeit des Landes) stattfinden müssen, können und sollen alle anfallenden Geschäfte und organisatorischen Vorhaben besprochen und beschlossen werden. Dazu gehört auch die Führung der Studiengruppen des betreffenden Landes sowie die Ausrichtung eines jährlichen Treffens für die Passivmitglieder der FIGU, die aus dem eigenen Land stammen. Die Landesgruppen werden kollektiv durch einen Vorstand von 9 (neun) Personen geführt, zu dem auch ein Präsident/Vorsitzender, ein Kassier und ein Aktuar/Schriftführer zählen.