Die Führungsrolle der Kerngruppe der 49

All diesen Studiengruppen standen die verantwortlichen Kerngruppe-Mitglieder jederzeit mit ihrem Wissen und mit Rat und Tat zur Verfügung, um den Studiengruppen zu helfen, ihre innere und äussere Struktur in einem angemessenen Rahmen zu finden. Dabei wurde die Kerngruppe der 49 mit den verschiedensten Problemen und landesindividuellen Gegebenheiten konfrontiert, für die Lösungen gesucht und gefunden werden mussten, zu denen wir angemessen und innerhalb der Struktur, wie sie durch die Statuten und Satzungen der FIGU gegeben ist, jederzeit Hand boten. Da die rechtlichen Regelungen in bezug auf Vereine nicht in jedem Land gleich sind, sei hier erklärt, dass in der Schweiz und in anderen Ländern Statuten die rechtliche Grundlage eines Vereines nach aussen darstellen. Statuten werden z.B. an die Behörden, an juristische Personen, andere Vereine oder Privatpersonen abgegeben, die sich über den Sinn und Zweck eines Vereins informieren wollen oder müssen. Die Satzungen hingegen sind das Regelwerk, das den Verein nach innen, in seiner eigentlichen inneren Struktur formt und die nicht nach aussen bekanntgegeben werden müssen, sondern allein der internen Ordnung dienen. Selbstverständlich müssen sich die Satzungen nach den Statuten ausrichten resp. sich innerhalb der Regeln der Statuten bewegen. Anders gesagt, sind die Satzungen eine interne Auslegung oder Präzisierung der Statuten.

Die Satzungen und Statuten der FIGU stellen weltweit eine absolute Einmaligkeit dar, denn sie sind nicht durch die Gründungsmitglieder der FIGU erstellt worden. Ihre grundlegende Ausarbeitung und bisherige notwendige Erweiterung führen nicht nur auf Billy zurück, sondern auch auf Quetzal und Ptaah zusammen mit ihrer Beratercrew in bezug auf irdische Angelegenheiten. Besonders Quetzal ist massgeblich an den Satzungen und Statuten beteiligt und zeichnet von plejarischer Seite aus dafür verantwortlich, ebenso wie für das Kerngruppe-Handbuch, das die Ordnung und die Abläufe innerhalb der Kerngruppe sicherstellt. Das gewährleistet, dass die Statuten und Satzungen der FIGU-Kerngruppe äusserst weitblickend und fortschrittlich aufgebaut sind und dass sie in ihren Grundzügen die schöpferisch-natürlichen Gesetze und Gebote beinhalten und umsetzen, soweit das nach irdischer resp. schweizerischer Gesetzgebung überhaupt möglich ist.