Altbewährtes

  1. Im Bereich der Kerngruppe des Vereins FIGU fallen vielerlei Aufgaben und Pflichten an, wie z.B. der notwendige Nachtwachedienst, der nicht vernachlässigt werden darf und der von ganz spezieller Bedeutung für die Sicherheit des ganzen Centers und dessen Bewohner sowie für das gesamte Vereinseigentum und das Leben der Centerbewohner ist. Von Bedeutung sind auch der Sonntags- und Besucherdienst, der Schriftenverkauf, die Feld-, Wald-, Landschafts- und Gartenarbeiten, Geländesicherheitsarbeiten, das Schreiben und Korrigieren von Artikeln für die ‹Stimme der Wassermannzeit› und Bulletins sowie von Büchern wie auch das umfangreiche Computerwesen, nebst dem wichtigen Küchendienst für die Mitglieder der Kerngruppe-Gemeinschaft. Nicht zu vergessen sind dabei die umfangreiche Buchhaltung, das Kassenwesen und die gesamte Verwaltung, wobei diese das Bankwesen, die Budgetierung der Vereinsfinanzen, die Angelegenheiten mit den Behörden und sonstigen Ämtern sowie mit Organisationen diverser Art, Verhandlungen mit Anliegern, dem Landwirtschafts- und Forstamt, der Kantonalen Jagdaufsicht, dem Gewässeramt und dem Zoll nebst dem Transportwesen usw. usf. umfasst. Weiter sind diesbezüglich auch die Aufgaben und Pflichten zu nennen, die durch die einzelnen Kerngruppe-Mitglieder zu erledigen sind in bezug auf das Durchführen und Betreuen von Informationsständen und das Durchführen von Vorträgen, nebst vielen anderen Dingen, die getan und erledigt werden müssen. Bei allem handelt es sich um unausweichliche Faktoren, die nicht unerledigt gelassen werden können, weil sie sehr wichtig zum Bestehen des Vereins FIGU und zum Zweck der Erfüllung der Mission notwendig sind. Sich hervorhebend sind dabei insbesondere der Sonntags- und Besucherdienst, wozu noch die Betreuung von Besuchern und der Schriftenverkauf während den Wochentagen hinzukommt. Auch diese Pflichten dürfen in keiner Weise vernachlässigt werden, denn sie sind von besonderer Wichtigkeit, insbesondere in bezug auf den sonntäglichen und feiertäglichen Besucherdienst, der massgebend zur Missionsverbreitung beiträgt, indem den Besuchern auf deren Fragen Rede und Antwort gestanden wird und ihnen mündlich von Angesicht zu Angesicht die notwendigen Aufklärungen und Erklärungen usw. gegeben werden.
    Die Besucherdienste an Sonn- und Feiertagen sind grundlegend als wichtigste Form der Missionsverbreitung ausgelegt und stellen das eigentliche Organ der Missionsinformation dar, wie das durch keine andere Tätigkeit der FIGU der Fall ist. Allein dies ist bereits Grund genug, dass an der Ordnung des sonn- und feiertäglichen Besucherdienstes nicht gerüttelt und nichts geändert werden darf, folglich die Sonn- und Feiertage als Besucherdienst unabänderlich erhalten bleiben müssen. Ein weiterer Grund dafür ist auch der, dass viele Interessenten infolge ihrer Arbeitsgebundenheit nur an den allgemeinen Sonn- und Feiertagen für Informationen usw. ins Center kommen können, was ihnen wochentags infolge ihrer Arbeitsverpflichtungen usw. nicht möglich ist.
    Dass nun aber die Verteilung und Erfüllung von Aufgaben und Pflichten bei den FIGU-KerngruppeMitgliedern gleichmässig und gerecht erfolgen, ist es notwendig, dass eine umfänglich gemeinschaftliche Zusammenarbeit gegeben ist und jedes Kerngruppe-Mitglied ohne Wenn und Aber seine Aufgaben und Pflichten wahrnimmt und erfüllt. Wird aber das nicht getan, erfolgt dadurch eine Einschränkung und gar eine Vernachlässigung der Mission, wodurch die Missionserfüllung verantwortungslos vernachlässigt und in ihrer Expansion beeinträchtigt und in gewissen Teilen gar verunmöglicht wird. Ein solches Verhalten, dass eben die Aufgaben und Pflichten nicht, nur nachlässig oder ungenügend wahrgenommen und nur widerwillig erfüllt werden, führt auch dazu, dass ein Einbruch der Gemeinschaftlichkeit in jeder Art und Weise erfolgt. Folglich treten stetig neue und immer schlimmere Probleme auf, denen nicht mehr vernünftig und logisch begegnet werden kann, die nicht mehr gelöst werden können und durch die allgemein gemeinschaftsfeindliche Aspekte entstehen.
    Jedes Kerngruppe-Mitglied hat sich seine FIGU-Mitgliedschaft mit jedem Drum und Dran vollumfänglich selbst bestimmt, wobei es egal ist, ob dies vor oder erst beim Antrag für die KerngruppeMitgliedschaft geschah. Es wurde und wird von Seiten der FIGU niemals Druck wie auch kein Zwang zum Mitgliedsbeitritt oder in bezug auf die Aufgaben- und Pflichterfüllung ausgeübt, wie auch keinerlei Versprechen in irgendeiner Weise abgegeben wurden oder werden, folglich für jedes KerngruppeMitglied (wie auch für jedes Passiv-Mitglied) eine absolute Selbstbestimmung zum FIGU-Beitritt gegeben war und ist. Gefordert wird einfach ein ausgeübter gesunder und korrekter Gemeinschaftssinn, wie eine gute und korrekte Kameradschaft, weil nur dadurch die FIGU-Gemeinschaft bestehen kann. Und jedem Mitglied war von Beginn der Mitgliedschaft an klar, dass die FIGU-Mitgliedschaft mit bestimmten allgemeinen Verpflichtungen, Aufgaben sowie mit besonderen Pflichten verbunden ist und dass sich diese im Laufe der Zeit noch erweitern können. Dabei ist jedoch in dieser Beziehung alles und jedes auf Freiwilligkeit aufgebaut, wobei diese jedoch darauf ausgerichtet sein sollte, dass alle Mitglieder der FIGU-Gemeinschaft, Kerngruppe- sowie auch Passiv-Mitglieder, davon Nutzniesser sein können und in keiner Art und Weise benachteiligt werden.
    Das war und ist allen Kerngruppe-Mitgliedern von allem Anfang an klar und wurde auch von ihnen akzeptiert, wie auch die Tatsache, dass es jedem Kerngruppe-Mitglied (und Passiv-Mitglied) offensteht, seine ureigene Meinung zu vertreten. Weiter wurde von allem Anfang der Mitgliedschaft an auch akzeptiert, dass im Laufe der Zeit neue gruppeinterne Verpflichtungen sowie zweckdienliche Veränderungen, neue Aufgaben und Pflichten in Erscheinung treten, in die folgerichtig ein Einfügen und Anpassen notwendig ist. Und diese neuen Verpflichtungen, Aufgaben und Pflichten einfach auf andere Mitglieder abzuschieben, entspricht weder einem guten und wertvollen Gemeinschaftssinn noch einer in Liebe verbundenen Kameradschaft. Diese Dinge aber werden in der FIGU von Grund auf gelehrt und sind allen Kerngruppe-Mitgliedern ebenso bekannt wie auch, dass es notwendigerweise jedem einzelnen gesagt wurde, dass es unumgänglich ist, dass jedes Mitglied sich freiwillig und gemäss seinem Können und Vermögen in die gruppeinternen Verpflichtungen, Aufgaben, Arbeiten und Pflichten einordnet und sie auch erfüllt. Und das einzuhalten, das hat sich jedes Kerngruppe-Mitglied selbst bestimmt, und zwar ohne Gewalt und Zwang oder durch irgendwelche andere Beeinflussung, und wer das bestreitet, der straft sich selbst der Lüge.