Altbewährtes

  1. Auch altbewährte Regeln, Beschlüsse und Ordnungen sollten nicht geändert und nicht revidiert, sondern notfalls nur durch angemessene Erweiterungen ersetzt werden, wenn die Notwendigkeit dazu besteht. Hat sich eine Regel bewährt, welcher Art sie auch immer ist, dann dürfen Erweiterungen nur nach gründlicher Durcharbeitung und Durchdenkung erfolgen, die jedoch dem Alten angepasst sein müssen und dieses nicht ändern oder sonstwie beeinträchtigen dürfen.
    Es wird bei Neubeschlüssen, die eine alte und bewährte Regel und einen Beschluss usw. betreffen, immer der Fehler gemacht, das Altbewährte aufzuheben und durch neue Regeln und Beschlüsse usw. zu ersetzen. Dadurch aber wird die Regel des Guten und Korrekten missachtet, dass nämlich das Altbewährte und streng Durchdachte Erfolg gebracht hat. Gegenteilig werden neue und zuwenig durchdachte Beschlüsse und Regeln erstellt, die das Alte und Bewährte zerstören. Dadurch entstehen neue Probleme, die immer weitere Probleme nach sich ziehen und letztlich dazu führen, dass unweigerlich ein Zusammenbruch erfolgt.