Preis sei der Schöpfung, die da ist Gnade (OM, Kanon 4, Vers 12)

Die Menschen und Götter gewähren die Gnade oder Erlasse gemäss ihrer persönlichen Gesinnung, ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, einer irrigen Meinung oder einer wertenden Einschätzung. Gemäss ihrer menschlichen Eigenschaft werden bei ihren Überlegungen persönliche Vor- und/oder Nachteile einbezogen. Entgegen der Gnade schöpferischer Gesetz- und Gebotsmässigkeit ist die göttliche Gnade der Kultreligionen lediglich ein schöpfungswidriges Machtmittel. Der Erlass von Sünde, Fehlern oder Übertretungen muss von den gläubigen Christenmenschen durch ein gottgefälliges Verhalten oder durch eine bedingungslose Verehrung Gottes erworben werden. Die vermeintliche göttliche Gnade basiert in der Regel auf einer willkürlichen Erniedrigung und Unterdrückung der blindhörigen und gläubigen Menschen. Dieses kultreligiöse oder sektiererische Handeln eines menschlichen Gottes widerspricht jedoch der schöpferisch-wahrlichen Gnade und ihrer Logik. Daher bringt die christliche Gnade dem Menschen keinen wahrlich evolutiven Nutzen, sondern vielmehr psychische und bewusstseinsmässige Schädigungen aller Art. «Was der Mensch fremden Gnaden verdankt, bringt ihm oftmals grossen Schaden» (Geisteslehre-LB 185 bis 188).
Im alltäglichen deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff ‹Gnade› im Sinne eines Erlasses, der Begnadigung oder eines Straferlasses durchaus richtig verwendet. Die menschliche Justiz lässt Gnade oder Nachsicht vor Recht walten, um bei entsprechend guter Führung oder anderen angemessenen Gründen einem Strafgefangenen die Haft zu erlassen oder eine Gefängnis- oder Zuchthausstrafe zu verkürzen etc.
Wie bereits im Titel erwähnt, kennen auch die Geisteslehre sowie die schöpferischen Gesetze und Gebote den Begriff der Gnade.