Gedanken über den Umgang mit dem weiblichen Geschlecht

Millionen Frauen werden in den verschiedensten sichtbaren und latenten Formen von brutalen Ehemännern, unfähigen Lebenspartnern oder von unwürdigen, falschen, profitgierigen und zuhälterischen ‹Freunden› einer gierigen, faunischen und geifernden Männerwelt als Sexobjekte angeboten, in niederen beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Positionen gehalten, ihrer Persönlichkeit und eigener Bedürfnisse beraubt oder durch eheliche Gewalt und Übergriffe in ihrer persönlichen Entfaltung ausgebremst. Selbst in westlichen und vermeintlich aufgeklärten Zivilisationen haben das Frauenstimmrecht oder die Ansätze zur Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung keine lange Tradition. Der Einführung des Frauenstimmrechts zum Beispiel wurde in der Schweiz erst durch eine eidgenössische Abstimmung am 7. Februar 1971 zugestimmt. Mittlerweile sind erst rund 36 Jahre vergangen. Das formelle Inkrafttreten fiel auf den 16. März 1971. Die hochzivilisierte und moderne Schweiz war somit eines der letzten europäischen Länder, das seiner weiblichen Bevölkerung die vollen Rechte als Bürgerinnen zugestand, doch es war das erste Land, in dem dies durch eine Volksabstimmung geschah. Das politisch eng mit der Schweiz verbundene Fürstentum Liechtenstein führte das Frauenstimm- und Wahlrecht erst im dritten Anlauf am 1. Juli 1984 ein. In Neuseeland gilt das Frauenstimmrecht seit 1893, in Deutschland seit 1918 und in der Türkei seit 1934. Bis das Frauenstimmrecht in allen schweizerischen Kantonen durchgesetzt war, sollte es allerdings noch rund weitere 20 Jahre dauern: Am 25. März 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus Appenzell Innerrhoden recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt.

Zahllose Kämpferinnen für Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung werden selbst in der aufgeklärten Schweiz im Berufsleben noch immer desavouiert, gemobbt oder aus frauenfeindlichen Motiven heraus eines fadenscheinigen Vergehens angeprangert. Andererseits lassen sich durchaus viele Frauen finden, die sich zumindest in unserer westlichen Gesellschaft in keiner Art und Weise benachteiligt fühlen und durch die Männer ihres direkten Umfeldes eine gebührende Achtung und den nötigen Respekt erfahren. Das ist eine erfreuliche Tatsache, die dem Autor in persönlichen Gesprächen mit Frauen verschiedenster Gesellschaftsschichten, alleinerziehenden Müttern, lesbischen Paaren oder Berufs- und Karrierefrauen usw. bestätigt und bezeugt wurde. Selbstredend würden jedoch Umfragen in Frauenhäusern oder in Frauenberatungsstellen zu anderen Ergebnissen führen.

Die vordergründige Gleichbehandlung des weiblichen Geschlechtes durch die Männer basiert vielfach auf zweifelhaften Gründen. Ursachen für generöse Übervorteilungen und Bevorzugungen der Frauen durch die Männer liegen oftmals weniger auf einer bewussten, klaren und respektierenden Haltung zum Thema Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung, als vielfach mehr auf hormonell bedingten Vorgängen und testosterongesteuerten Argumenten. Zahlreiche Männer verfügen vor allem in sexuellen Belangen über keinerlei Selbstkontrolle oder Beherrschung. Sie wissen sich gegenüber der Weiblichkeit nicht mit Sitte und Anstand zu benehmen. Letztendlich entschuldigen oder rechtfertigen weder Fortpflanzungstriebe, Hormone, Begierden oder Lüste noch die verschiedensten und vielfältigsten sexuellen Leidenschaften eine Missachtung oder Nichtbeachtung der Frau in gegenseitiger Achtung, Würdigung und Respekt. Männer und Frauen sind in einer Ehe, in partnerschaftlichen, freundschaftlichen oder eheähnlichen und anderen Beziehungsformen durchaus in der Lage, selbst in lustvollen und sinnlichen Begegnungen die Regeln der gegenseitigen Achtung, des Respekts und der Würde bewusst zu bewahren. Vordergründig versuchen sich viele männliche Zeitgenossen gegenüber den Frauen anständig, gesittet und kongruent zu verhalten.