Leiter und Führer der FIGU
Die Tatsache, dass ‹Billy› Eduard Albert Meier statuarisch und satzungsmässig als Leiter und Führer der FIGU (Freie Interessengemeinschaft für Grenz- und Geisteswissenschaften und Ufologiestudien) nominiert und festgelegt ist, erweckt in vielen Menschen den Eindruck und die Überzeugung, dass er dadurch automatisch die Position eines ‹Gurus› innehabe und dass die alleinige Macht in ‹seinem Verein› in seinen Händen liege, etwa im Sinne eines absoluten Diktators oder eines Sektenführers, der keinen Widerspruch seiner ihm hörigen Schäfchen duldet. Durch die Position eines Leiters/Führers rückt die FIGU in den Augen vieler Menschen in eine dubiose Nähe zu Sekten und Glaubensgemeinschaften und wird dadurch vielen suspekt. Das ist in gewissem Sinne sogar für die Mitglieder der FIGU verständlich, wenn davon ausgegangen wird, dass kaum jemand über die inneren und äusseren Strukturen des Vereins genauer informiert ist und dass jenen, welche die FIGU anzweifeln oder gar angreifen, die Strukturen und ihre Funktionsweise unbekannt sind, ebenso wie die Tatsache, dass diese sich in der Praxis nicht nur bewährt haben, sondern für die Entwicklung der Mitglieder und das Wachstum und Gedeihen des Vereins echt fortschrittlich sind.
In den öffentlich zugänglichen Statuten des Vereins FIGU wird ein einziges Mal auf die Leitung/Führung der FIGU eingegangen, nämlich im Art. 8, Vereinsorgane, wo nach der Aufzählung der Vereinsorgane quasi beiläufig erwähnt wird: «Die Leitung mit führender und beratender Funktion des Vereins FIGU übernimmt nach Billys Ableben die Gesamt-Kerngruppe unter der Leitung des Vereins-Vorstandes.» Schon diese eine Erwähnung der Leitung/Führung lässt aufhorchen, ist sie doch nicht in dem Rahmen umschrieben, wie man das eigentlich erwarten würde. Zwar beinhaltet der Satz die unbestrittene Tatsache, dass Billy Zeit seines Lebens die Leitung und Führung der FIGU innehat, jedoch wird von ihm weder ein einzelner ‹Erbe› seiner Position genannt, noch wird seine ‹Macht› dadurch festgelegt oder umschrieben, sondern es wird eindeutig festgelegt, dass die Verantwortung nach seinem Ableben eben an die 49köpfige Kerngruppe und deren 9köpfigen Vereinsvorstand übergeht, die in Gemeinsamkeit weiterhin die Leitung und Führung des Vereins zu tragen haben werden.
Um mehr Licht in die Organisation der FIGU zu bringen, wenden wir uns nun den internen Satzungen zu, die das ‹Innenleben› des Vereins resp. dessen internes Zusammenleben und Funktionieren regeln. Dabei sind die Rechte der Leitung/Führung für Aussenstehende wie für Beteiligte (Mitglieder der FIGU) besonders interessant: In Art. 18 heisst es da unter Absatz 15: «Sondersitzungen zur Behandlung ausserordentlich anfallender Belange können jederzeit fristlos durch die FIGU-Leitung/Vorstand anberaumt werden …»; weiter in Art. 37, Abs. 1) «Zeichnungsberechtigte Person für die FIGU sowie für Postcheck- und Bankkonten und alle notariellen und behördlichen Geschäfte usw. ist deren leitende Person ‹Billy› Eduard Albert Meier als Einzelperson.
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