Leserfragen

Leserfrage

Angenommen ein Mörder wird nie erwischt bis er stirbt und es entsteht ihm kein Schaden. Er muss somit seinen Fehler nicht sühnen, erkennt ihn hiermit auch nicht und kann ihn dann auch nicht beheben (einmal vorausgesetzt, dass er diesen Mord auch wirklich nicht bereut). Was geschieht in einem solchen Fall? Laut ‹Leben und Tod›, Seite 105 und 106 wird ein Mensch in irgendeinem späteren Leben von seiner Lebensweise eingeholt. Ist es auch hier so? Ich meine, dass er durch die Bestimmung seiner Lebensweise mehr oder weniger die Umstände seiner späteren programmiert und so Schaden erleidet?

Barbara Lotz, Deutschland

Antwort

In bezug auf Bestimmungen von einem Leben zum anderen ist die Sache in der Weise gegeben, dass das nur auf eine bestimmte grössere Gruppe von Menschen zugetroffen hat, die durch spezielle schöpfungsgesetzeingreifende Manipulationen und einen Eid sich bestimmten, dass sich ihre alte Lebensweise auf ihre Leben der neuen Persönlichkeit übertrugen, und zwar in einer Folge von 7000 Wiedergeburten der Geistform und des Gesamtbewusstseinblocks mit deren je neuen Persönlichkeit. Das Ganze hat dabei eine besondere Bewandtnis mit einer schweren auf sich geladenen Schuld der Fehlbaren, die sich diesbezüglich folgemässig einen Kodex schufen, dem sie während den Zeiten der 7000 Wiedergeburten eingeordnet waren, wobei dieser Kodex jedoch bereits in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts erlosch und null und nichtig wurde. Dieser Kodex galt jedoch nicht allgemein für die Menschen, sondern nur für eine bestimmte grosse Gruppe, die in bestimmte unerfreuliche Dinge involviert war und die sich in der genannten Form selbst eine Strafe resp. Sühne auferlegten, die zu befolgen ihnen ein grosses Bedürfnis war. Der allgemeine Normalfall für alle Menschen ist der, dass kein Jota an Fehlhaftem oder an Schuld von einem Leben ins andere übertragen wird, denn wenn das aktuelle Leben abgeschlossen wird, dann wird spätestens im Todesleben durch den Gesamtbewusstseinblock alles der verstorbenen Persönlichkeit noch verarbeitet. Dadurch ergibt sich, dass nichts aus dem früheren Leben unverarbeitet weiterbesteht und in das nächste Leben der nächsten Persönlichkeit übertragen werden kann. Also kann eine neue Persönlichkeit nicht von der alten Lebensweise der alten resp. vorgängigen Persönlichkeit eingeholt werden. Fakt ist, dass jede neue Persönlichkeit in jeder Beziehung unabhängig von der alten ist, denn die neue Persönlichkeit bildet in jeder Weise eine neue Persönlichkeit mit einem neuen Ego, eingeordnet in ein ebenfalls neues Bewusstsein, das mit dem alten in keinerlei Relevanz steht. Bewusstsein, Persönlichkeit und Ego werden durch den Gesamtbewusstseinblock völlig neu erschaffen, wenn das alte Bewusstsein sowie die alte Persönlichkeit mit deren Ego erloschen ist und aufgelöst wird.

Wird ein Mörder nie erwischt und kann in der materiellen Welt also nicht zur Rechenschaft gezogen werden, dann bedeutet das in keiner Weise, dass keine Sühne erfolgt. Tatsächlich nämlich wird jede begangene Schuld und alles, was nicht gesühnt resp. verarbeitet und neutralisiert wird, einerseits unbewusst während des Sterbevorganges aufgearbeitet resp. verarbeitet, und was beim Sterbevorgang nicht aufgearbeitet und verarbeitet wird, fällt in den Verarbeitungsbereich des Gesamtbewusstseinblocks, wenn das Sterben beendet und das Todesleben zur Geltung gekommen ist.