Leserfragen

Natürlich gibt es Möglichkeiten zur Präparation von Fleisch, wie z.B. durch Braten oder Einsalzen usw., was bei den Plejaren in eventuell gegebenen Notsituationen sicherlich auch getan würde, wenn durch eine Jagd und durch das Erlegen von Kleintieren mehr Fleisch anfallen sollte, als dieses eben an einem Tag verzehrt werden kann, doch besagt eine plejarische Direktive, dass nicht mehr Tiere erlegt werden sollen, als zur Nahrung der sich in Not befindenden Menschen für einen Tag notwendig ist. Diese Direktive fundiert darauf, dass eine Rettung des oder der sich in Not Befindenden jederzeit möglich sein kann und dadurch unnötig gehortete Fleischmengen dem Verderb anheimfallen würden, eben infolgedessen, dass sie nicht mehr benötigt werden und wieder die normalen Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, die ja dann in einer solchen Situation auch wieder gebraucht würden. Auch wird durch diese Direktive gleichzeitig das plejarische Gesetz dessen geschützt und eingehalten, dass Tiere nur in wirklichen Notsituationen getötet werden sollen resp. dürfen, und zwar auch nur stets in der Anzahl, wie es um des Lebenserhaltes erforderlich ist. Das bezieht sich natürlich nicht nur auf Kleingetier, das eventuell notwendigerweise in einem Notfall zur Nahrung eines oder mehrerer Menschen dienen muss, sondern auch auf Grosstiere, wie Raubtiere, die eventuell in Notwehr getötet werden müssen.
Durch das Erklärte dürfte klar sein, warum in Notfällen zur Nahrung eines oder mehrerer Menschen nur Kleingetier und nicht Grossgetier gejagt und erlegt werden soll resp. darf. Grundsätzlich nämlich, und auch das geht aus dem Erklärten hervor, ist es plejarischen Gesetzen gemäss untersagt, Tiere zu töten, ausser eben in Notfällen zur Nahrungsbeschaffung oder in Notwehr zum Schutze des Lebens.
Ein weiterer Faktor ist noch zu erwähnen, der in der Direktive ebenfalls zu deren Begründung enthalten ist: Je nach Gattung und Art des Getiers weist dieses unterschiedlich entwickelte Formen in bezug auf ein Instinkt-Bewusstsein auf, so also bei höheren Tieren in der Regel auch eine höherentwickelte und bei niederen Tieren eine niedrigere Instinkt-Bewusstseinsform gegeben ist. Grob gesehen kann also davon ausgegangen werden, dass Kleingetier in der Regel eine niedriger entwickelte resp. evolutionierte Instinkt-Bewusstseinsform besitzt als eben das Grossgetier. Doch wie gesagt, handelt es sich dabei um eine Regel, die natürlich immer Ausnahmen zulässt. Und dass in Notfällen Kleingetier zu menschlichen Nahrungszwecken gejagt und erlegt werden darf gemäss der besprochenen plejarischen Direktive, hängt also damit zusammen, dass, wenn schon Tiere zu Nahrungszwecken getötet werden müssen, nur solche erlegt werden, deren Instinkt-Bewusstseinsform in bezug einer höheren und schnellen Evolution nicht besonders ins Gewicht fällt, denn hinsichtlich der Instinkt-Bewusstseins-Evolution und der Instinkt-Bewusstseins-Intelligenz bestehen zwischen kleinen und grossen Tierarten teilweise gewaltige Unterschiede, und zwar sowohl in deren Bestehen als aus in deren Entwicklung, wobei jedoch, wie erklärt, gewisse Ausnahmen in Erscheinung treten können. Um das besser verstehen zu können, bemühe man sich nur, z.B. einen Elephanten, ein Rindvieh, ein Nashorn oder ein Pferd usw. einem Hasen, einem Huhn oder einer Maus usw. gegenüberzustellen.

Billy