Anatomie liederlicher Recherchen

Die Gemeinschaft FIGU hat sich als Verein, der nach schweizerischem ZGB Artikel 66 ff. organisiert und strukturiert ist, an gewisse Richtlinien und Ordnungsregeln zu halten, die eine Vereinsstruktur nun einmal verlangt. Die Statuten des Vereins werden selbstverständlich nicht geheimgehalten und sind für jedermann erhältlich. Rechte und Pflichten sind die Grundstruktur einer Gemeinschaft. Die persönliche Freiheit eines jeden einzelnen ist dadurch aber in keinster Weise in irgendeiner Beziehung eingeschränkt, auch wenn Aussenstehende dies gerne anders interpretieren und das Gegenteil meiner Aussage behaupten.

Die Schriften der FIGU sind im Center käuflich zu erwerben mit dieser Aussage treffen Sie ins Schwarze. Die Preise sind jedoch nicht teurer als im üblichen Buchhandel und entsprechen den gängigen Buchpreisen. Mit der Behauptung, die Schriften seien in «vielen» Sprachen vorhanden, sind sie jedoch der Zeit voraus. Es gibt lediglich eine grössere Anzahl englischer und japanischer Übersetzungen. Einzelne Schriften sind zudem in Spanisch, Koreanisch, Französisch, Schwedisch, Holländisch und Tschechisch vorhanden. Von vielen Sprachen kann also noch lange nicht die Rede sein, dies aus dem einfachen Grund, weil der Verein aus Gründen von Übersetzungsfehlern sehr strenge Auflagen bezüglich Übersetzungen erlassen hat. So muss zum Beispiel jeder Übersetzung eines FIGU-Buches der deutsche Originaltext beigefügt sein.

Die weitere Behauptung von Gerhard Cerven, dass «Billy» Meier im Verein FIGU ein sehr gutes Auskommen und einen gesicherten Lebensabend geniesse, ist gelinde gesagt eine infame Unterstellung und Frechheit. «Billy» Meier hat keinerlei Ansprüche auf den Besitz des Vereines FIGU, weder auf eine finanzielle noch anderweitige materielle Unterstützung durch denselben. Er geniesst als Vereinsgründer lediglich das Wohnrecht im Center. An den Schriften verdient er keinen einzigen Rappen, und er spendet dem Verein FIGU bei benötigten Anschaffungen sogar oftmals aus seinem eigenen, privaten Sack. Nur den Photoverkauf führt er auf privater Basis, dessen Erlös jedoch gerademal die entstehenden Kosten und Unkosten deckt. Als Schweizerischer Verein ist die FIGU ausserdem verpflichtet, eine Jahresrechnung über ihre finanziellen Verhältnisse zu veröffentlichen. Diese ist jeden Frühling in einer Ausgabe der «Stimme der Wassermannzeit» einzusehen. Und da der Verein FIGU nach schweizerischem Recht einer «juristischen Person» entspricht, ist er auch dem Steuergesetz eingeordnet und hat jährlich Steuern zu entrichten.

Abschliessend rühmt sich Gerhard Cerven mit der Meldung, dass der angeblich grösste amerikanische Vertreiber von MeierWerken, «Underground-Video», am 7. Januar 1994 meldete, dass er nach sechsmonatiger genauer Untersuchung ebenfalls zum Schluss gekommen sei, dass das Material und die Behauptungen über deren Echtheit durch US-Autoren absoluter Schwindel seien. «UndergroundVideo» habe kleine Modelle und verschiedene Methoden zur Durchführung des Schwindels entdeckt. Alle, die noch die Echtheit des Materials verträten, seien keine vertrauenswürdigen Wissenschaftler oder Untersucher. Diese vom Autor gemachte Aussage ist schlicht und einfach erlogen und geht auf die fast schon verschwörerische und organisierte Anti«Billy» Meier-Kampagne von Kal K.Korff und seinen Günstlingen aus den pseudoufologischen Kreisen zurück.