Gleichberechtigung, Broschüre 3

Es sind dies sehr markante Gegensätzlichkeiten, die sich nicht einfach mit lapidaren Ausflüchten und Ausreden aus dem Weg räumen lassen. So stehen z.B. die rein weltlichen Gesetzgebungen, wie Staats- und Bundesverfassungen oder Zivilgesetzbücher, im krassen Widerspruch zu den oftmals seit Jahrtausenden überlieferten religiösen Gesetzen und Geboten einer bestimmten Zivilisation. Die notwendige und bereits in vielen Belangen existierende Trennung von Kirche und Staat kommt hier oftmals vor allem in der Gleichberechtigung der Geschlechter und damit in der Gleichberechtigung von Mann und Frau sehr gut zum Ausdruck.

In Diskussionen, Gesprächen und Konfrontationen zu diesem Thema mit Personen aus religiösen und sogenannten weltlichen Kreisen, in denen Vertreter weltlicher Gesetzgebungen wie Bundes- oder Staatsverfassungen, Strafgesetzbücher oder Zivilgesetzbücher auf die Vertreter religiöser Verhaltensnormen wie göttliche Gebote, Dogmen und Gesetze stossen (z.B. aus der Bibel oder dem NT), wird oftmals von den Christgläubigen versucht, durch Verdrehungen, Umgestaltungen, Falsch-Interpretationen, Neuanpassungen, Auslegungen und Abänderungen usw. der religiösen Lehren die beiden absolut gegensätzlichen und gesetzgebenden Schriften innerhalb der Gesellschaft auf einen Nenner zu bringen. Dieser Widerspruch und Vereinbarungsversuch ist am Beispiel verschiedener Artikel des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (siehe z.B. «Die Wirkung der Ehe im allgemeinen ZGB Art. 159 bis 180 ff.») in Gegenüberstellung mit der sogenannten ‹Heiligen Schrift› des Christentums zu erkennen und mit absoluter Sicherheit überhaupt nicht miteinander vereinbar, denn die sogenannte ‹heilige› Gesetzgebung des Christentums ist eine Legislative, die sich seit ihrem Bestehen ganz offensichtlich immer und immer wieder und zum Teil in absolut ausgearteten Formen gegen die Gleichberechtigung der Frau und gegen die Anerkennung der Frau stellt, wodurch der Frau verwehrt wird, ein dem Manne gleichwertiger Mensch zu sein. Eine Tatsache, die noch heute Gültigkeit hat, wie die durchaus bekannten Formen der frauendiskriminierenden Machenschaften auf weltweiter Ebene dies beweisen.

Für vernunftbegabte, denkende und forschende Menschen wird in der heutigen Zeit vermehrt die wichtige Frage laut, worin denn im Grunde genommen die Ursachen dessen verborgen liegen, die im Laufe der Jahrhunderte und Jahrtausende zur absoluten Ungleichheit und Ungleichwertigkeit der beiden Geschlechter, also von Mann und Frau führten. Dies ist aber für offene und denkende Menschen der Neuzeit längst kein Geheimnis mehr, denn dieses wurde schon lange gelüftet: Tatsächlich wurde in der christlichen Religion und im christlichen Denken immer schon, und zwar seit Urbeginn an, die Frau als Verführerin des Mannes dargestellt. Sie galt und gilt noch heute als die befleckte Verführerin, die den Mann mit ihren verführerischen Reizen, ihrer Sinnlichkeit und ihrer Wollüstigkeit in Versuchung führt, wodurch sie ihn angeblich von seinem rechten Wege abzubringen droht.