Kampf gegen Folter und Todesstrafe

Erforderliche Massnahmen weltweiter Form:
Eine Möglichkeit unter vielen!

(besitzen nur Ungültigkeit für kleine Busch-Naturvölker, die seit alters her eigene harte Geburtenregelungsmassnahmen durchführen)

Erlaubtes Heiratsalter:

* weiblich: 25 Jahre
* männlich: 30 Jahre

Nachkommenszeugungs-Alter:

* weiblich: 28 Jahre
* männlich: 33 Jahre

Nachkommenszeugungs-Voraussetzungen:

1. bestehende Ehe von mindestens 3 Jahren.
2. Nachweis einer harmonischen und gesunden Ehe.
3. Nachweis eines einwandfreien Lebenswandels der Ehepartner.
4. Nachweis der Kinder-Erziehungsfähigkeit.
5. Gesundheitsnachweis: Keine vererbbaren und ansteckenden Krankheiten, keine Drogen-, Medikamente- oder Alkoholsucht usw.
6. Keine Angehörigkeit zu extremistischen und staatsfeindlichen Gruppen.

Maximale Nachkommenszahl:

* 3 Nachkommen pro Ehe

Geburtenstopp-Intervall:

* 7 Jahre völliger Geburtenstopp weltweit
* 1 Jahr Zeugungserlaubnis gemäss Erlaubnisvorlagen
* 7 Jahre völliger Geburtenstopp weltweit.
* 1 Jahr Zeugungserlaubnis gemäss Erlaubnisvorlagen; durchführbar so lange, bis die Reduzierung der irdischen Menschheit den Normalstand erlangt hat.

Danach: Erlaubnisvorlagen zur Ehe und zur Zeugung von Nachkommen bleiben in Kraft, wobei jedoch der Siebenjahreszyklus des Geburtenstopps ausfällt.

Weiter bestehen bleibt:

* 3 Nachkommen pro Ehe (oder 3 Pflege- respektive Adoptivkinder)

Strafmassnahmen bei Zuwiderhandlungen:

1. Geldstrafe in Höhe von 10 Jahres-Gehältern beider Fehlbaren.
2. Sterilisierung beider Fehlbaren.
3. Kastrierung der Fehlbaren bei Notzucht und Vergewaltigung usw. sowie deren lebenslänglicher und geschlechtlich getrennter Ausschluss aus der Gesellschaft.
4. Staatliche Entziehung und Erziehung aller Kinder der Fehlbaren = Pflege-/Adoptiveltern.