Einführung bzw. Weiterentwicklung der plebiszitären Demokratie...
Ein grundlegender Baustein der wahren Volksdemokratie ist die Menschenwürde. Darunter versteht man, dass alle Menschen, unabhängig von irgendwelchen Unterschieden wie etwa Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter, sexueller Geschlechtsneigung, Bildung, Sprache, Kultur, menschlicher bzw. bewusstseinsmässiger Entwicklung usw. usf., in ihrer grundlegenden Würde bzw. Wertigkeit als Mensch gleich sind und somit in ihrem Menschsein mit allen dazugehörenden Werten unantastbar sind.
Das heisst wiederum, dass die Menschenwürde sowie die grundlegenden, universellen Rechte des Menschen ein angeborenes Gut ist und nicht verletzt werden darf. Allein das Verhalten eines Menschen ist fehlbar, so dass der Mensch natürlich aufgrund seines Fehlverhaltens oder einer Straftat durch geeignete menschenwürdige Massnahmen belehrt werden muss, um sein Fehlverhalten erkennen und korrigieren zu können. Die belehrenden Massnahmen dürfen jedoch niemals menschenunwürdig bzw. unmenschlich und menschenrechtsverletzend sein, denn Fehler zu begehen und daraus zu lernen ist ein natürlicher Prozess der menschlichen bzw. bewusstseinsmässigen Entwicklung. Siehe: change.org/petitions/worldwide-outlawing-and-abrogation-of-the-torture-and-the-death-penalty-weltweite-ächtung-und-aufhebung-der-folterund-todesstrafe.
Was die Europäische Union betrifft, ist diese in Wahrheit kein demokratischer Staatenbund bzw. Völkerbund, sondern eine Wirtschafts- und Währungsunion, die den Völkern Europas eine vorher festgelegte Finanz- und Wirtschaftspolitik von oben herab aufzwingt. Die Mitglieder des Europaparlaments sind auch keine Volksvertreter, denn sie werden von den Völkern der Europäischen Union nicht gewählt und sie vertreten auch nicht ihre Interessen, sondern die Interessen der Finanz- und Wirtschaftsmächtigen in der EU. Um eine wahre demokratische Union der europäischen Völker zu gründen, benötigt man zunächst eine europäische Verfassung, in der die gemeinsamen Werte, Grundsätze und Ziele des europäischen Staatenbunds bzw. Völkerbunds schriftlich festgelegt werden, welche sich ihrerseits wiederum auf ethischen Grundpfeilern der menschlichen bzw. bewusstseinsmässigen Entwicklung wie etwa auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erklärung_der_Menschenrechte) und der Erd-Charta (erdcharta.de/fileadmin/Materialien/Erd-Charta_Text.pdf) aufbauen und alle Völker Europas miteinander verbinden, ohne jedoch die Souveränität bzw. Selbstbestimmung der jeweiligen Staaten und deren Bevölkerung zu beschneiden.